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Gewerbeabmeldung

Sobald ein Gewerbebetrieb endgültig eingestellt wird, muß eine Gewerbeabmeldung erfolgen.

Wann muss ein Gewerbe abgemeldet werden?

  • wenn der Inhaber wechselt, der Betrieb aber durch einen neuen Inhaber fortgeführt wird
  • bei Verpachtung muss der als Inhaber ausscheidende Verpächter abmelden
  • bei Verlegung des Betriebes in eine andere Stadt

Besonderheiten

Bei teilweiser Aufgabe des Betriebes muss eine Abmeldung nur erfolgen, wenn dabei gleichzeitig eine Zweigniederlassung oder unselbständige Zweigstelle vollständig aufgegeben wird.

Die Abmeldung des Gewerbebetriebes kann in Ausnahmefällen von Amts wegen vorgenommen werden, wenn von der Aufgabe des Betriebes Kenntnis genommen wurde und eine Abmeldung durch den Inhaber nicht erfolgt ist.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis
  • Bei Personengesellschaften muss für jeden geschäftsführenden Gesellschafter eine Gewerbeabmeldung erfolgen

Online-Abmeldung eines Gewerbes

Sie können ein Gewerbe auch über das Wirtschafts-Service-Portal zur Gewerbemeldung online abmelden. Voraussetzung ist die Registrierung eines kostenfreien Servicekontos (erfolgt über die gleiche Webseite).

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

§ 14 Gewerbeordnung