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Fischereischein

Die Fischereiprüfung ist ab dem 14. Lebensjahr möglich, danach kann ein Jahres-/Fünfjahres- Fischereischein ausgestellt werden.

Der Jugendfischereischein kann ab dem 10. Lebensjahr bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres ausgestellt werden. Er wird für ein Jahr ausgestellt bzw. um ein weiteres Jahr verlängert. Mit einem Jugendfischereischein darf nur in Begleitung von Inhabern des Jahres-/Fünfjahres- Fischereischeines geangelt werden.Der Jahres-/Fünfjahres-Fischereischein kann für ein Jahr bzw. für fünf Jahre ausgestellt werden. Hierbei gilt der Zeitraum vom 01.01. bis zum 31.12. als ein Jahr. Die Verlängerung ist 4mal, aber nur in Folge, möglich. Wenn ein neues Lichtbild erforderlich ist, wird ein neuer Fischereischein ausgestellt.

Informationen zur Fischereiprüfung erhalten Sie beim Kreis Höxter, -Unteren Fischereibehörde-, Moltkestraße 12, 37671 Höxter.

Hinweise:

Personen, die auf Grund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Fischerprüfung ablegen können, können Jahres-/Fünfjahresfischereischeine zu den u. g. Gebühren auch als Sonderfischereischeine ausgestellt werden mit der Berechtigung, in Begleitung eines Fischereischeininhabers den Fischfang auszuüben (§ 32a Landesfischereigesetz).

Ausländische Gäste erhalten einen Fischereischein, wenn sie die Mitgliedschaft in einem Anglerverein ihres Heimatlandes nachweisen können. Die VHS Bad Driburg/Brakel/Steinheim bietet ab dem 2. Halbjahr einen Vorbereitungslehrgang für die Fischereiprüfung an.

Gebühren

  • Jugendfischereischein: 8,00 €
  • Jahresfischereischein: 16,00 €
  • Fünfjahresfischereischein: 48,00 €

Benötigte Unterlagen

Jugendfischereischein:
  • 1 neues Lichtbild

Jahres/Fünfjahresfischereischein:
  • Prüfungszeugnis einer Behörde als Untere Fischereibehörde oder abgelaufener Fischereischein;
  • 1 neues Lichtbild