Familienpass
Die Ausstellung eines Familienpasses erfolgt bei Familien/Alleinerziehende mit mindestens 3 Kindern mit Hauptwohnsitz in Brakel. Der Antrag ist im Bürgerbüro auf dem vorgeschriebenen Formular zu stellen. Der Familienpass ist jeweils für 1 Jahr gültig und kann auf Antrag verlängert werden.
Folgende Leistungen werden auf Grund des Familienpasses gewährt:
Bei Verlängerung der Familienpässe ist ebenfalls ein aktueller Kindergeldnachweis vorzulegen.
Folgende Leistungen werden auf Grund des Familienpasses gewährt:
- Reduzierung der Eintrittspreise im städtischen Freibad um 30 %
Gebühren
keineBenötigte Unterlagen
- Stammbuch oder Ausweise
- Kindergeldnachweis
Bei Verlängerung der Familienpässe ist ebenfalls ein aktueller Kindergeldnachweis vorzulegen.