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Einzugsermächtigung

Einzugsermächtigung

Wiederkehrende Zahlungen an die Stadt Brakel (Steuern, Wasser- und Kanalgebühren, Kindergartenbeiträge...) können durch die Abgabe von Einzugsermächtigungen einfach und schnell jeweils zu den entsprechenden Fälligkeiten durch die Zahlungsabwicklung eingezogen werden. Somit entfällt die lästige Überwachung von Zahlungsterminen seitens des Zahlungspflichtigen.