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Beglaubigungen

Die Beglaubigung ist eine amtliche Bescheinigung der Richtigkeit einer Unterschrift oder die Bestätigung, dass eine Kopie bzw. mehrere Kopien mit dem Original übereinstimmen.

Bei der Beglaubigung einer Unterschrift muss diese persönlich im Bürgerbüro der Stadt Brakel geleistet werden.

Bitte überlassen Sie uns die Ausfertigung der jeweiligen Kopien für die Beglaubigung. Selbst hergestellte Kopien müssen wir mit den Originalen vergleichen, so dass es zu einem höheren Zeitaufwand führt.

Bitte beachten Sie, dass im Bürgerbüro ausschießlich amtliche Beglaubigungen ausgefertigt werden.

Hierzu zählen unter anderem Beglaubigungen für:

  • Zeugnisse
  • Ausweisdokumente (in Ausnahmefällen)
  • Einbürgerungsurkunden
  • Bescheinigungen
  • Unterschriften oder Handzeichen

Das Bürgerbüro ist nicht befugt öffentliche Beglaubigungen durchzuführen.

Nicht beglaubigen dürfen wir:

  • Personenstandsurkunden (hier stellt das zuständige Standesamt eine beglaubigte Abschrift der Urkunde aus)
  • Unterschriften auf Leerseiten (es könnten nachträglich Texte hinzugefügt werden mit dem Anschein einer amtlichen Beglaubigung des gesamten Dokumentes)

Für das Ausland

Wenn Sie Unterlagen bei einer Stelle im Ausland vorlegen müssen, könnte gegebenenfalls eine Überbeglaubigung oder eine Apostille erforderlich sein. Zuständig ist hierfür die jeweilige Bezirksregierung.

Benötigte Unterlagen

Bei Beglaubigungen von Abschriften, Ablichtungen und Vervielfältigungen und Negativen:
  • die entsprechende zu beglaubigende Abschrift, Ablichtung, Vervielfältigung sowie
  • die Urschrift

Bei Beglaubigungen von Unterschriften:
  • persönliches Erscheinen des Betroffenen, dessen Unterschrift beglaubigt werden soll
  • das vom Betroffenen zu unterzeichnende Schriftstück
  • Personalausweis oder Reisepass

Gebühren

ein zusammenhängendes Dokument (DIN A4 oder DIN A3)

bis zu 4 Seiten: 2,50 €

5 bis 10 Seiten: 5,00 €

jede weitere Seite: je 0,50 €


je Unterschrift oder Handzeichen: 1,50 €

 

Kopien pro Seite DIN A 4 = 0,10 €

Kopien pro Seite DIN A 3 = 0,30 €

 

Für Rentenzwecke sind Beglaubigungen gebührenfrei.

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

§§ 33, 34 Verwaltungsverfahrensgesetz