Öffentliche Bekanntmachung
Die nachfolgend näher bezeichnete Erschließungsanlage wird als Gemeindestraße gem. § 6 des z.Z. gültigen Landesstraßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen mit sofortiger Wirkung für den öffentlichen Verkehr gewidmet:
"grauer markierter Bereich" = gewidmete „Straßenfläche“
Stadtbezirk Gehrden
"Gewerbegebiet" (Anliegerstraße)
Gemarkung Gehrden, Straßengrundstück Flur 5, Flurstücke 262, 338 (teilwei-se) und 341 gemäß nachstehendem Lageplan
Lageplan
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Widmungsverfügung kann vor dem Verwaltungsgericht Minden (Postanschrift: Postfach 3240, 32389 Minden; Hausanschrift: Königswall 8, 32423 Minden) binnen eines Monats nach deren Bekanntgabe Klage erhoben werden.
Die Klage kann schriftlich, zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Ge-schäftsstelle oder in elektronischer Form nach Maßgabe der elektronischen Rechtsverkehrsverordnung –ERVVO VG/FG –vom 23.11.2005 (GV NRW 2005 S. 926) in der derzeit geltenden Fassung erhoben werden.
Brakel, den 27.09.2021
Der Bürgermeister
Hermann Temme