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Datum: 02.12.2021

Vorbereitung der Planfeststellung für das Vorhaben Neubau der Bundesstraße 64/83

Vorbereitung der Planfeststellung für das Vorhaben Neubau der Bundesstraße 64/83 zwischen Brakel/Hembsen und Höxter Teilabschnitt 1a (3. Bauabschnitt Hembsen-Ottbergen)

Dulden von Vorarbeiten auf Grundstücken

Die Bundesstraßenverwaltung beabsichtigt, im Stadtgebiet von Brakel, Höxter und Beverungen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und Erhöhung der Verkehrssicherheit das o.a. Bauvorhaben durchzuführen. Um das Vorhaben ordnungsgemäß planen und ausführen zu können, müssen auf verschiedenen Grundstücken in der Zeit von Anfang Januar 2022 bis Anfang April 2022 Vorarbeiten durchgeführt werden, und zwar:

Faunistische Kartierungen, Durchführung einer Wildkatzenuntersuchung

Die betroffenen Untersuchungsbereiche können der beigefügten Übersichtskarte entnommen werden.

Da die genannten Arbeiten im Interesse der Allgemeinheit liegen, hat das Bundesfernstraßengesetz (FStrG) die betroffenen Grundstückseigentümer und sonstigen Nutzungsberechtigten verpflichtet, sie zu dulden (§ 16 a FStrG). Die Vorarbeiten können auch durch Beauftragte der Bundesstraßenverwaltung durchgeführt werden. Etwaige durch diese Vorarbeiten unmittelbar entstehende Vermögensnachteile, werden in Geld entschädigt und können beim

Landesbetrieb Straßenbau NRW
RNL Sauerland-Hochstift
- Außenstelle Paderborn -
Am Rippinger Weg 2
33098 Paderborn

geltend gemacht werden.

Sollte eine Einigung über eine Entschädigung in Geld nicht erreicht werden können, setzt die Bezirksregierung Detmold (Enteignungsbehörde) auf Antrag der Straßenbaubehörde die Entschädigung fest.
Durch diese Vorarbeiten wird nicht über Zulassung und Ausführung des geplanten Straßenbauvorhabens entschieden.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim LB SB Regionalniederlassung Sauerland-Hochstift zu erheben.

Im Auftrag

Lars Voigtländer