Straßen- und Wegekontzept der Stadt Brakel vom 28.10.2022
nach § 8a Absatz 1 Kommunalabgabengesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (KAG NRW)
1. Rechtliche Rahmenbedingungen
Seit dem 1. Januar 2020 ist eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (im Folgenden: KAG) in Kraft. Der Landesgesetzgeber hat in das Kommunalabgabengesetz einen neuen § 8a „Ergänzende Vorschriften für die Durchführung von Straßenausbaumaßnahmen und über die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen“ eingefügt.
Gemäß § 8a Absatz 1 KAG hat jede Gemeinde oder jeder Gemeindeverband ein gemeindliches Straßen- und Wegekonzept zu erstellen, welches vorhabenbezogen zu berücksichtigen hat, wann technisch, rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll geplante Straßenunterhaltungsmaßnahmen möglich sind und wann beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen an kommunalen Straßen erforderlich werden können. Das Straßen- und Wegekonzept ist über den 5-jährigen Zeitraum der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung anzulegen und bei Bedarf, mindestens jedoch alle zwei Jahre fortzuschreiben.
Das Straßen- und Wegekonzept beinhaltet dabei keine Vorentscheidungen über eine Straßenausbaumaßnahme. Ziel des Straßen- und Wegekonzeptes ist es, vorhabenbezogen Transparenz über geplante Straßenunterhaltungsmaßnahmen und Straßenausbaumaßnahmen herzustellen.
Gemäß § 8a Absatz 2 Satz 2 KAG sind die Gemeinden und Gemeindeverbände ver-pflichtet, dieses Muster für die Erstellung des gemeindlichen Straßen- und Wegekonzeptes zu verwenden. Sofern die Gemeinde oder der Gemeindeverband von dem Muster abweichen möchte, ist dies gemäß § 8a Absatz 2 Satz 3 KAG darzulegen und zu begründen. Dies ermöglicht es Kommunen, die bereits über transparente Darstellungen von straßen- und wegebezogenen Maßnahmen verfügen ihre bisherigen Darstellungsformen beizubehalten.
2. Tabellarische Darstellung von Straßenunterhaltungs- und Straßenausbaumaßnahmen
Die in den nachstehenden Tabellen einzutragenden Angaben sind auf das nach § 8a Absatz 1 KAG vorgegebene Minimum beschränkt. Gemeinden können darüber hinaus weitergehende Angaben machen (z.B. im Hinblick auf den zu erwartenden Kostenrahmen der geplanten Maßnahmen).
a) Geplante voraussichtlich beitragsfreie Straßenunterhaltungsmaßnahmen
Die nachfolgende Tabelle bezieht sich auf den 5-jährigen Zeitraum der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung. Die geplanten Unterhaltungsmaßnahmen unterliegen voraussichtlich nicht der anteiligen Finanzierung durch Grundstückseigentümer.
Laufende Nummer | Straßenname | Abschnitt von - bis | Geplante Unterhaltungsmaßnahme | Umsetzung im Jahr |
---|---|---|---|---|
1 |
Bahnhofstraße |
Gehwege und Verkehrsfläche |
2022 |
|
2 |
Alte Dorfstraße |
Gehwege |
2023 |
|
3 |
Sonnenbrede |
Am Sportplatz |
Gehwege und Verkehrsfläche |
|
4 |
Angerlinde |
Gehwege und Verkehrsfläche |
||
5 |
Im Hohlen Graben |
Zwischen Eulenberg und Abzweig in Richtung Im Schling |
Unterhaltung der Verkehrsfläche |
|
6 |
Nieheimer Straße |
Sparkasse bis Faulensieksweg/Bredenweg |
Gehwege und Verkehrsfläche |
b) Beabsichtigte beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen
Die nachfolgende Tabelle bezieht sich auf den 5-jährigen Zeitraum der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung und benennt die derzeit vorgesehenen grundhaften Erneuerungen oder Verbesserungen an Straßen, Wegen und Plätzen, die eine Beitragspflicht auslösen.
Laufende Nummer | Straßenname | Abschnitt von - bis | Konkrete Straßenausbaumaßnahme | Umsetzung im Jahr |
---|---|---|---|---|
1 |
Lange Straße |
K50, Richtung Ottbergen |
Gehweg mit Kreis |
2023 |
2 |
Kapellenweg |
von Neue Straße bis zum Ortsausgangsschild |
Ausbau der Straße mit Gehweg |
2023 |
3 |
Fatimastraße |
Ausbau der Straße mit Gehweg |
2024 |
|
4 |
Schulbrede |
Ausbau der Straße mit Gehweg |
2024 |
|
5 |
Ludowinenstraße |
Ausbau der Straße mit Gehweg |
2025 |
|
6 |
Ringstraße |
Zwischen Bohlenweg und Faulensieksweg |
Ausbau der Straße mit Gehweg |
2026 |
33034 Brakel, 28. Oktober 2022
Hermann Temme
Bürgermeister