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Datum: 07.10.2021

Öffentliche Bekanntmachung

Aufgrund des § 132 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141) in der zurzeit gültigen Fassung und § 7 i.V.m. § 41 Abs.1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666 ff/SGV. NRW.2023) in der zurzeit gültigen Fassung hat der Rat der Stadt Brakel in seiner Sitzung am 16.09.2021 folgende Satzung beschlossen:

§ 1
Merkmale der endgültigen Herstellung

a) Die Erschließungsanlage "Gewerbegebiet", nordöstlich abgehend von der Straße "Am Dalsterberg" (L953), in der Gemarkung Gehrden (siehe Lageplan) gilt abweichend von den in § 8 Abs. 1 der Satzung der Stadt Brakel über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 17.12.1987 festgelegten Merkmalen mit folgenden Merkmalen als endgültig hergestellt:

an der nördlichen Straßenseite mit einseitiger höhengleicher Gehweganlage.

§ 2
Inkrafttreten

Die Satzung tritt mit dem Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende Satzung über die Festlegung der Merkmale der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlage "Gewerbegebiet" in der Ortschaft Gehr-den der Stadt Brakel wird hiermit gem. § 7 Abs. 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 und der Verord-nung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (Be-kanntmachungsverordnung) vom 26.08.1999 (GV. NRW. S. 516) in der jeweils zurzeit gültigen Fassung öffentlich bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Form-vorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzei-ge-verfahren wurde nicht durchgeführt,
b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet
oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Brakel vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

33034 Brakel, 26.09.2021

gezeichnet

Hermann Temme
Bürgermeister