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Die Stadt Brakel informiert

Der Versand der Gebührenbescheide für Wasser, Abwasser und Niederschlagswasser steht kurz bevor.

Das Versorgungs- und Kommunalunternehmen (VUBRA + KUBRA) der Stadt Brakel möchte hiermit darüber informieren, dass

- mit einem Bescheid die Abrechnung für das Vorjahr (2020) und
- mit einem weiteren Bescheid die Vorauszahlungen des laufenden Jahres (2021)

mitgeteilt werden.

Ausgewiesene Guthaben werden bei vorliegender Einzugsermächtigung automatisch mit der nächsten Fälligkeit verrechnet. Ein nach der Verrechnung noch bestehendes Guthaben wird automatisch erstattet.
Liegt der Stadtkasse Brakel keine Einzugsermächtigung vor, wird darum gebeten, den überzahlten Betrag bei der nächsten Fälligkeit von der Überweisung abzuziehen.
Ebenso wird noch einmal auf die coronabedingte Ermäßigung der Umsatzsteuer für das Verbrauchsjahr 2020 mit dem Umsatzsteuersatz von 5 % gemäß der Entscheidung der Bundesregierung hingewiesen.

Mit gleicher Post werden auch die Grundsteuerbescheide versandt.

Zudem wird noch einmal auf die ab dem 01. Januar 2021 geltenden Gebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser hingewiesen. So beträgt die Gebühr für Schmutzwasser künftig 2,06 €/cbm (seit 2010 betrug die Gebühr 1,61 €/cbm). Die Gebühr für Niederschlagswasser beträgt 0,34 €/qm versiegelter Fläche (seit 2010 betrug diese Gebühr 0,31 €/qm versiegelter Fläche).
Die Gebühren wurden im Rahmen einer Gebührenkalkulation durch eine Steuerberatungsgesellschaft ermittelt, durch den Rat beschlossen und ermöglichen einen kostendeckenden Betrieb.