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Datum: 22.12.2022

Ersatzbestimmung gemäß § 45 Kommunalwahlgesetz (KWahlG)

für den am 13.09.2020 in den Rat der Stadt Brakel gewählten Bewerber Uwe Oeynhausen, Am Markt 9, 33034 Brakel

Der bei der Gemeinderatswahl am 13. September 2020 für die Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) gewählte Bewerber, Herr Uwe Oeynhausen, Am Markt 9, 33034 Brakel, hat gegenüber dem Wahlleiter seinen Verzicht auf das Ratsmandat mit Ablauf des 31.12.2022 erklärt. Gemäß § 45 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) stelle ich hiermit fest, dass an die Stelle des Verzichtenden nach der Reserveliste der CDU der Bewerber Christoph Lücking, August-von-Haxthausen Straße 25, 33034 Brakel-Bökendorf, tritt.

Gemäß § 39 KWahlG können gegen die Gültigkeit der Ersatzbestimmung

• jeder Wahlberechtigte des Wahlgebiets,
• die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben, sowie
• die Aufsichtsbehörde

binnen eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Einspruch erheben, wenn sie eine Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl gemäß § 40 Absatz 1 Buchstaben a bis c KWahlG für erforderlich halten. Der Einspruch ist bei dem Wahlleiter, Rathaus, Am Markt 12, 33034 Brakel, schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.

33034 Brakel, den 22.12.2022

STADT BRAKEL
Der Wahlleiter für die
Kommunalwahlen 2020
In Vertretung

Peter Frischemeier
Stadtverwaltungsdirektor