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Datum: 02.10.2020

Öffentliche Bekanntmachung

Ersatzbestimmung gem. § 45 Kommunalwahlgesetz (KWahlG)  für den am 13.09.2020 in den Rat der Stadt Brakel gewählten Bewerber Michael Saalfeld, Nordmauer 2, 33034 Brakel

Der bei der Gemeinderatswahl am 13. September 2020 für die Unabhängige Wählergemeinschaft/Christliche Wählergemeinschaft (UWG/CWG) gewählte Bewerber, Herr Michael Saalfeld, Nordmauer 2, 33034 Brakel, hat gegenüber dem Wahlleiter seinen Verzicht auf das Ratsmandat mit sofortiger Wirkung erklärt. Gemäß § 45 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) stelle ich hiermit fest, dass an die Stelle des Verzichtenden nach der Reserveliste der UWG/CWG der Bewerber Michael Klages, Dreifeldweg 10, 33034 Brakel-Riesel, tritt.

Gemäß § 39 KWahlG können gegen die Gültigkeit der Ersatzbestimmung

• jeder Wahlberechtigte des Wahlgebiets,
• die für das Wahlgebiet zuständige Leitung solcher Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben, sowie
• die Aufsichtsbehörde

binnen eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Einspruch erheben, wenn sie eine Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl gemäß § 40 Abs. 1 Buchstaben a bis c KWahlG für erforderlich halten. Der Einspruch ist bei dem Wahlleiter, Rathaus, Am Markt 12, 33034 Brakel, schriftlich einzureichen oder mündlich zur Niederschrift zu erklären.

33034 Brakel, den 29.09.2020

STADT BRAKEL
Der Wahlleiter für die
Kommunalwahlen 2020
In Vertretung


Peter Frischemeier
Stadtoberverwaltungsrat