Einziehung einer öffentlichen Teilfläche im Stadtbezirk Riesel
Gem. § 7 des zzt. gültigen Straßen- und Wegegesetzes NRW wird hiermit die Absicht bekanntgemacht, die auf dem nachfolgenden Kartenausschnitt zu erkennende öffentliche Teilfläche im Stadtbezirk Riesel einzuziehen, da dieser Straßenbereich keine Verkehrsbedeutung mehr hat.
Bei der einzuziehenden Teilfläche handelt es sich um die Gemarkung Riesel, Flur 11, Flurstück 348.
Karten der betreffenden Teilfläche liegen bei der Stadtverwaltung Brakel, Rathaus, Bauverwaltung, Zimmer 34, 33034 Brakel, bis zum 17.03.2022 öffentlich, nach vorheriger telefonischer oder elektronischer Anmeldung und Terminabstimmung zu den allgemeinen Dienststunden (Frau Potthast, Tel. 05272/360 1302, E-Mail: v.potthast@brakel.de), zur Einsichtnahme aus, um Gelegenheit zu Einwendungen geben zu können.