Gültig ab 10. November 2020
Ausnahmen vom Durchfahrtsverbot
Ausgenommen von Durchfahrtsverbot in den genannten Zeiten sind Anwohner der Klöckerstraße, Bedienstete der Schulen, Busse, Taxen (keine Elterntaxen!) sowie Lieferdienste und Baustellenverkehr.Schüler und "Elterntaxen"
Schüler des Kreisberufskollegs, die mit einem PKW anreisen, werden angehalten, Parkplätze im Bohlenweg und den umliegenden Straße zu nutzen. Vereinzelt werden auch Parkplätze vom Berufskolleg zur Verfügung gestellt. Auf die Regelungen der STVO, insbesondere, dass keine Ein- und Ausfahrten von Grundstücken zugeparkt werden dürfen, wird im Besonderen hingewiesen.
Bringdienste von Grundschülern, sogenannte "Elterntaxen", können über den Parkplatz des Nahkaufes/Rossmann in der Warburger Straße in Verbindung mit dem Fußweg zur Klöckerstraße sowie dem Bohenkamp oder dem Tegelweg erfolgen.