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Datum: 06.11.2020

Gültig ab 10. November 2020

Aufgrund der Baustelle in der Klöckerstraße kommt es derzeit zu massiven Verkehrsbehinderungen durch den Baustellenverkehr in Verbindung mit Bus- und Anliegerverkehr. Um eine Entlastung herbeizuführen, gilt hier ab dem 10. November 2020 bis voraussichtlich 30. April 2021 Montags bis Freitags von 07.00 Uhr bis 08.15 Uhr sowie 11.30 Uhr bis 13.00 Uhr ein Durchfahrtsverbot für Kraftfahrzeuge. Polizei und Ordnungsamt werden die Einhaltung durch Kontrollen überwachen.

Ausnahmen vom Durchfahrtsverbot

Ausgenommen von Durchfahrtsverbot in den genannten Zeiten sind Anwohner der Klöckerstraße, Bedienstete der Schulen, Busse, Taxen (keine Elterntaxen!) sowie Lieferdienste und Baustellenverkehr.

Schüler und "Elterntaxen"

Schüler des Kreisberufskollegs, die mit einem PKW anreisen, werden angehalten, Parkplätze im Bohlenweg und den umliegenden Straße zu nutzen. Vereinzelt werden auch Parkplätze vom Berufskolleg  zur Verfügung gestellt. Auf die Regelungen der STVO, insbesondere, dass keine Ein- und Ausfahrten von Grundstücken zugeparkt werden dürfen, wird im Besonderen hingewiesen.

Bringdienste von Grundschülern, sogenannte "Elterntaxen", können über den Parkplatz des Nahkaufes/Rossmann in der Warburger Straße in Verbindung mit dem Fußweg zur Klöckerstraße sowie dem Bohenkamp oder dem Tegelweg erfolgen.