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Datum: 16.08.2021

Bundestagswahl am 26. September 2021

Am 26. September 2021 finden die Wahlen zum Deutschen Bundestag statt. Die ca. 12.400 Wahlberechtigten in Brakel haben auf dem „65 cm“ langen Stimmzettel die Auswahl aus 27 Wahlvorschlägen. Die 20 Wahllokale in Brakel haben am Wahlsonntag (26. September 2021) in der Zeit von 8.00 – 18.00 Uhr geöffnet. Durch die Anzahl und die ortsnahe Lage der Wahllokale wird so jedem Wählberechtigten durch möglichst kurze Wege die Teilnahme an der Wahl erleichtert. Das für den jeweiligen Wahlberechtigten zuständige Wahllokal ist der Wahlbenachrichtigung zu entnehmen, die spätestens bis zum 05.09.2021 per Post zugeht.

Wer am Wahltag verhindert ist, hat die Möglichkeit der Briefwahl

Wer am Wahltag keine Möglichkeit hat, im Wahllokal seine Stimme abzugeben (z.B. aufgrund von Urlaub oder Krankheit), kann bereits vor dem Wahltermin per Briefwahl wählen. Hierzu muss der Wahlberechtigte einen Wahlschein beantragen. Der Antrag befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.

Das barrierefreie Briefwahlbüro befindet sich in der Ausstellungshalle der „Alte Waage“, Am Markt 6, 33034 Brakel. Ihre Wahlscheinanträge nehmen Helena Meise und Johanna Menne sehr gern entgegen.

Öffnungszeiten des Briefwahlbüros

  • Montag bis Mittwoch: 8.00 – 12.30 Uhr und 14.00 – 16.30 Uhr
  • Donnerstag: 8.00 – 12.30 Uhr und 14.00 – 17.30 Uhr
  • Freitag: 8.00 – 12.30 Uhr

Wie kann ich die Briefwahlunterlagen beantragen?

Sie können Ihre Briefwahlunterlagen beantragen, indem Sie den Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausfüllen und diesen in einem frankierten Umschlag an die Stadt Brakel zurücksenden, direkt bei der Verwaltung abgeben oder auch in den Briefkasten am Rathaus einwerfen. Ihre Briefwahlunterlagen können Sie auch direkt im barrierefreien Briefwahlbüro im Ausstellungsraum „Alte Waage“, Am Markt 6, 33034 Brakel abholen oder persönlich dort wählen und Ihren Stimmzettel in die Briefwahlurne einwerfen.

Bitte beachten Sie unbedingt die Hygiene- und Abstandsregeln!

Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte die Briefwahlunterlagen, die aus Stimmzettel, Stimmzettelumschlag, Wahlbriefumschlag und Merkblatt zur Briefwahl bestehen. Es wird Ihnen ebenfalls wieder der „elektronische Wahlscheinantrag“ zur Verfügung gestellt, mit dem jeder Wahlberechtigte die Briefwahlunterlagen online beantragen kann.

Zum elektronischen Wahlscheinantrag gelangen Sie hier.

Ein formloser Brief (oder Fax) mit Ihren persönlichen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse in Brakel) an das Wahlamt der Stadt Brakel reicht ebenfalls aus. Auch hier ist Ihre Unterschrift wichtig. Zusätzlich zu den vorgenannten Möglichkeiten können Sie die Briefwahlunterlagen auch formlos per eMail unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse in Brakel und eventuell einer Anschrift des Aufenthaltsortes für den Fall, dass Sie die Unterlagen dorthin gesandt haben möchten, beantragen.

Die eMail Adresse des Wahlamtes lautet: wahlamt@brakel.de

Muss ich den Briefwahlantrag persönlich stellen?

Wenn eine andere Person den Antrag auf Briefwahlunterlagen für Sie stellen soll, benötigt diese Person eine Vollmacht, die sich ebenfalls auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet. Die Wahlunterlagen werden aber an Sie persönlich ausgehändigt oder Ihnen zugesandt. Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.

Kann ich meine Briefwahlunterlagen an eine andere Adresse senden lassen?

Sollen die Briefwahlunterlagen an eine von der Wohnanschrift abweichende Adresse gesendet werden, ist diese bitte unbedingt zusätzlich anzugeben. Die Briefwahlunterlagen können in die ganze Welt versandt werden. Als Anschrift muss in diesem Fall immer der jeweilige Aufenthaltsort angegeben werden, an dem sich unter Berücksichtigung der Bearbeitungszeit des Antrages und der Postlaufzeiten der Wahlberechtigte aufhalten wird.

Zu beachten ist, dass die Briefwahlunterlagen am Sonntag, 26. September 2021, spätestens um 18.00 Uhr beim Wahlamt der Stadt Brakel eingegangen sein müssen.

Was ist, wenn ich am Wahlsonntag plötzlich erkrankt bin?

Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahllokals nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, gestellt werden. Aus dem Antrag müssen mindestens Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift hervorgehen. Zur Verfahrenserleichterung sollte zusätzlich die aus der Wahlbenachrichtigung ersichtliche Nummer im Wählerverzeichnis angegeben werden.

Alle detaillierten Infos zur Bundestagswahl finden Sie hier: https://www.brakel.de/wahlen