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Datum: 27.08.2022

Bebauungsplan Nr. 41 "Lütkerlinde" in der Kernstadt Brakel

Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Rat der Stadt Brakel hat am 22.06.2022 den im Betreff genannten Bauleitplan gemäß § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch als Satzung beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt im Nordosten der Kernstadt von Brakel, auf dem Gelände der ehemaligen belgischen Kaserne, östlich der Bökendorfer Straße (K 57).

Er ist Teil der Gemarkung Brakel und umfasst in der Flur 33 die Flurstücke 172, 168, 206 tlw., 189, 173, 205, 184 und 186 sowie in der Flur 44 das Flurstück 1 tlw. (siehe nachstehenden Übersichtsplan).

Mit dieser Bekanntmachung tritt der o.g. Bebauungsplan gemäß §10 Absatz 3 Baugesetzbuch in Kraft.

Dieser Bebauungsplan nebst Begründung wird vom Tage der Bekanntmachung an bei der Stadtverwaltung Brakel, Rathaus, Zimmer 35, während der allgemeinen Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht bereitgehalten; über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Hinweise:

  1. Auf die Vorschriften des § 44 Absatz 3 Satz 1 und 2 sowie Absatz 4 Baugesetzbuch über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen der Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.
  2. Eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nrummer 1 bis 3 Baugesetzbuch beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach § 214 Absatz 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs sind nur beachtlich, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Brakel unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht werden.
  3. Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der z.Zt. geltenden Fassung beim Zustandekommen dieses Bebauungsplans kann nach Ablauf von sechs Monaten eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn
    a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
    b) dieser Bebauungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,
    c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet
    oder
    d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Brakel vor-her gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Bekanntmachungsanordnung:

Der Satzungsbeschluss des Rates der Stadt Brakel zum Bebauungsplan Nr. 41 „Lütkerlinde“ in der Kernstadt Brakel, Ort und Zeit der Bereithaltung des Be-bauungsplans mit Begründung sowie die aufgrund des Baugesetzbuches und der Gemeindeordnung NRW erforderlichen Hinweise werden hiermit ortsüblich bekanntgemacht.

Brakel, den 05.08.2022

Hermann Temme, Bürgermeister der Stadt Brakel