Inhalt
Datum: 29.01.2022

Bebauungsplan Nr. 40 a in der Kernstadt Brakel

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit dem Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG)

Der Entwurf des im Betreff genannten Bauleitplans nebst Begründung liegt in der Zeit vom

07. Februar bis 08. März 2022 einschließlich

bei der Stadtverwaltung Brakel, Rathaus, Am Markt 12, öffentlich aus unter vorheriger telefonischer oder elektronischer Anmeldung und Terminabstim-mung zu den allgemeinen Dienststunden (Herrn Bernd Bohnenberg, Telefon 05272 / 360-1301, E-Mail: b.bohnenberg@brakel.de oder Herrn Johannes Groppe, Telefon 05272 / 360-1300, E-Mail: j.groppe@brakel.de). Die Planunterlagen befinden sich in einem separaten Raum, der aus Gründen des Infektionsschutzes und der Vorsorge nur einzeln durch Bürgerinnen und Bürger betreten werden darf.

Neben dem Entwurf des Bauleitplans und seiner Begründung einschließlich des Umweltberichts mit Anlagen nach Anlage 1 zum BauGB mit den aufgrund der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB ermittelten und bewerteten Belangen des Umweltschutzes sind folgende Arten umweltbezogener Informationen ver-fügbar: Untersuchungen zu den Schutzgütern (Mensch, Arten- und Lebens-gemeinschaften mit biologischer Vielfalt, Boden und Fläche, Wasser, Klima und Luft, Landschaftsbild/ Landschaftserleben, Kultur- und sonstige Sachgüter).

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Offenlegungsent-wurf bei der Stadtverwaltung Brakel abgegeben werden. Nicht fristgerecht ab-gegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleit-plan unberücksichtigt bleiben.

Diese Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich auf der Internetseite der Stadt Brakel unter https://www.brakel.de/bauleitplanung verfügbar.

Das Plangebiet liegt im Südwesten der Kernstadt, westlich der Ostwestfalenstraße (B 252) und dort zwischen dem vorhandenen Industriebgebiet und dem Amtmannsteich. Innerhalb des Geltungsbereichs befindet sich eine Freifläche (Grünland).

Es ist Teil der Gemarkung Riesel und umfasst in der Flur 1 das Flurstück 196 teilweise (siehe nachstehenden Übersichtsplan).

Bekanntmachungsanordnung

Diese Bekanntmachung erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

Brakel, den 25.01.2022
Hermann Temme, Bürgermeister der Stadt Brakel