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Datum: 30.05.2023

Bebauungsplan Nr. 3a - 4. Änderung mit teilweiser Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 »Kolping-Berufsbildungswerk« in der Kernstadt Brakel

Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Bauausschuss der Stadt Brakel hat in seiner Sitzung am 28.04.2022 beschlossen, den im Betreff genannten Bauleitplan aufzustellen.

Der Entwurf dieses Bauleitplans nebst Begründung liegt in der Zeit vom

12. Juni bis 14. Juli 2023 einschließlich

bei der Stadtverwaltung Brakel, Rathaus, Am Markt 12, Zimmer 35, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus; um vorherige telefonische oder elektronische Anmeldung und Terminabstimmung (Herrn Bernd Bohnenberg, Tel. 05272 / 360-1301, E-Mail: b.bohnenberg@brakel.de oder Frau Ines Koß-mann, Tel. 05272 / 360-1300, E-Mail: i.kossmann@brakel.de) wird gebeten.

Der Bebauungsplan als solcher der Innenentwicklung mit einer hinreichend geringen Grundfläche soll nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt werden.

Neben dem Entwurf des Bauleitplans und seiner Begründung werden auch folgende umweltrelevante Informationen ausgelegt:

- Hydrogeologische Stellungnahme vom Büro BBU Dr. Schubert GmbH & Co. KG vom 13.01.2023

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Offenlegungsent-wurf bei der Stadtverwaltung Brakel abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Diese Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich auf der Internetseite der Stadt Brakel unter https://www.brakel.de/bauleitplanung verfügbar.

Das Plangebiet befindet sich im Westen der Kernstadt Brakel, unmittelbar öst-lich der B 252 und zwischen dem Siechenbach I im Norden, dem Siechenbach II im Süden und der Grün- und Wasserfläche bzw. Flächen des Kolping-Berufsbildungswerks im Osten.

Es ist Teil der Gemarkung Riesel, Flur 1 mit den Flurstücken 149, 314, 315 sowie Teil der Gemarkung Brakel, Flur 22 mit dem Flurstück 65 und Teil der Gemarkung Brakel, Flur 52 mit den Flurstücken 33, 44, 36, 35, 27 tlw., 37 und 61 tlw. (siehe nachstehenden Übersichtsplan).

Bekanntmachungsanordnung

Der vorstehend aufgeführte Aufstellungsbeschluss des Bauausschusses der Stadt Brakel wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht. Die Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung erfolgt gem. § 3 Abs. 2 BauGB.

Brakel, den 08.05.2023
Hermann Temme, Bürgermeister der Stadt Brakel