Bebauungsplan Nr. 2 - 2. Änderung »Gelle Breite« im Stadtbezirk Brakel-Erkeln
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Öffentliche Auslegung gem. § 3 Absatz 2 BauGB i.V.m. dem Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG)
Der Bauausschuss der Stadt Brakel hat in seiner Sitzung am 09.09.2021 beschlossen, den im Betreff genannten Bauleitplan aufzustellen.
Der Entwurf dieses Bauleitplans nebst Begründung liegt in der Zeit vom
13. Juni bis 15. Juli 2022 einschließlich
bei der Stadtverwaltung Brakel, Rathaus, Am Markt 12, öffentlich aus unter vorheriger telefonischer oder elektronischer Anmeldung und Terminabstimmung zu den allgemeinen Dienststunden (Herrn Bernd Bohnenberg, Telefon 05272 / 360-1301, E-Mail: b.bohnenberg@brakel.de oder Herrn Johannes Groppe, Telefon 05272 / 360-1300, E-Mail: j.groppe@brakel.de). Die Planunterlagen befinden sich in einem separaten Raum, der aus Gründen des Infektionsschutzes und der Vorsorge nur einzeln durch Bürgerinnen und Bürger betreten werden darf.
Der Bebauungsplan als solcher der Innenentwicklung mit einer hinreichend geringen Grundfläche soll nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt werden.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Offenlegungsentwurf bei der Stadtverwaltung Brakel abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Diese Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich auf der Internetseite der Stadt Brakel unter https://www.brakel.de/bauleitplanung verfügbar.
Das Plangebiet befindet sich südlich des Hellwegs und unmittelbar westlich der Bachstraße.
Es ist Teil der Gemarkung Erkeln und umfasst in der Flur 2 das Flurstück 135 tlw. (siehe nachstehenden Übersichtsplan).
Bekanntmachungsanordnung
Der vorstehend aufgeführte Aufstellungsbeschluss des Bauausschusses der Stadt Brakel wird hiermit gemäß § 2 Absatz 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht.
Die Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung erfolgt gemäß § 3 Absatz 2 BauGB.
Brakel, den 18.05.2022
Peter Frischemeier
Allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters