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Datum: 22.04.2022

Bebauungplan Nr. 41 "Lütkerlinde"

Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. dem Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG)

Der Bauausschuss der Stadt Brakel hat in seiner Sitzung am 09.09.2021 beschlossen, den im Betreff genannten Bauleitplan aufzustellen.

Der Entwurf dieses Bauleitplans nebst Begründung liegt in der Zeit vom

02. Mai bis 03. Juni 2022 einschließlich

bei der Stadtverwaltung Brakel, Rathaus, Am Markt 12, öffentlich aus unter vorheriger telefonischer oder elektronischer Anmeldung und Terminabstimmung zu den allgemeinen Dienststunden (Herrn Bernd Bohnenberg, Tel. 05272 / 360-1301, E-Mail: b.bohnenberg@brakel.de oder Herrn Johannes Groppe, Tel. 05272 / 360-1300, E-Mail: j.groppe@brakel.de). Die Planunterlagen befinden sich in einem separaten Raum, der aus Gründen des Infektionsschutzes und der Vorsorge nur einzeln durch Bürgerinnen und Bürger betreten werden darf.

Der Bebauungsplan als solcher der Innenentwicklung mit einer hinreichend geringen Grundfläche soll nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt werden.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Offenlegungsentwurf bei der Stadtverwaltung Brakel abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Diese Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich auf der Internetseite der Stadt Brakel unter https://www.brakel.de/bauleitplanung verfügbar.

Das Plangebiet liegt im Nordosten der Kernstadt von Brakel, auf dem Gelände der

ehemaligen belgischen Kaserne, östlich der Bökendorfer Straße (K 57)

Es ist Teil der Gemarkung Brakel und umfasst in der Flur 33 die Flurstücke 172, 168, 206 tlw., 189, 173, 205, 184 und 186 sowie in der Flur 44 das Flurstück 1 tlw. (siehe nachstehenden Übersichtsplan).

Bekanntmachungsanordnung

Der vorstehend aufgeführte Aufstellungsbeschluss des Bauausschusses der Stadt Brakel wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht.

Die Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung erfolgt gem. § 3 Abs. 2 BauGB.

Brakel, den 20.04.2022

Hermann Temme, Bürgermeister der Stadt Brakel