Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 4 »Feriendorf Schwalbenberg« im Stadtbezirk Brakel-Beller
Aufhebungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 und Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Bauausschuss der Stadt Brakel hat in seiner Sitzung am 24.08.2023 beschlossen, den im Betreff genannten Bauleitplan aufzuheben.
Das Plangebiet liegt südöstlich der Ortslage Beller, östlich der Ortschaft Erkeln, ca. 780 m östlich der K 39 (sogenannte „Hausstelle“) (siehe nachstehenden Übersichtsplan).
Die Vorentwurfsplanung wird vom
21. Oktober 2024 bis 15. November 2024 einschließlich
bei der Stadtverwaltung Brakel, Rathaus, Am Markt 12, Zimmer 35, ausgelegt bei gleichzeitiger Möglichkeit von Rückäußerungen und Erörterungen, möglichst nach vorheriger telefonischer oder elektronischer Anmeldung zu den allgemeinen Dienststunden (Herrn Bernd Bohnenberg, Tel. 05272 / 360-1301, E-Mail: b.bohnenberg@brakel.de oder Frau Ines Koßmann, Tel. 05272 / 360-1300, E-Mail: i.kossmann@brakel.de).
Es wird damit entsprechend der Vorschrift des § 3 BauGB die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen öffentlich unterrichtet und ihr Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Bekanntmachungsanordnung:
Der vorstehend aufgeführte Beschluss des Bauausschusses der Stadt Brakel wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht.
Brakel, den 01.10.2024
Hermann Temme, Bürgermeister der Stadt Brakel