50. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Brakel
Genehmigung gemäß § 6 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Bezirksregierung Detmold hat mit Verfügung vom 03.02.2023 - Az. 35.02.01.400-004/2023-001 - die 50. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Brakel genehmigt. Die Genehmigung hat folgenden Wortlaut:
„Ihren mit o. a. Bericht vorgelegten Flächennutzungsplan habe ich überprüft. Gemäß § 6 (1) BauGB genehmige ich den v. g. Flächennutzungsplan.“
Detmold, 03.02.2023
Bezirksregierung Detmold
Im Auftrag
gezeichnet Stender
Änderungspunkt ist:
- Rücknahme gewerblicher Bauflächen und stattdessen Darstellung als Flächen für die Landwirtschaft in der Kernstadt Brakel
Die 50. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Brakel nebst Be-gründung und zusammenfassender Erklärung wird vom Tage der Bekannt-machung an bei der Stadtverwaltung Brakel, Rathaus, Zimmer 35, während der allgemeinen Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht bereitgehalten; über deren Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.
Hinweise:
1. Eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verlet-zung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flä-chennutzungsplans und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs sind nur beachtlich, wenn sie innerhalb ei-nes Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Brakel unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht werden.
2. Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeinde-ordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der z.Zt. gel-tenden Fassung beim Zustandekommen dieser Flächennutzungs-planänderung kann nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntma-chung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschrie-benes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) diese Flächennutzungsplanänderung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet
oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Bra-kel vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Bekanntmachungsanordnung:
Die Genehmigung der 50. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Brakel durch die Bezirksregierung Detmold sowie Ort und Zeit der Bereithal-tung dieser Planänderung mit Begründung und zusammenfassender Erklä-rung sowie die aufgrund des Baugesetzbuches und der Gemeindeordnung NRW erforderlichen Hinweise werden hiermit ortsüblich bekanntgemacht.
Brakel, den 08.02.2023
Hermann Temme, Bürgermeister der Stadt Brakel