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Datum: 26.01.2023

Bekanntmachung: Auslegung Entwurf der Haushaltssatzung 2023

Öffentliche Auslegung des Entwurfs der Haushaltssatzung der Stadt Brakel für das Haushaltsjahr 2023

Öffentliche Auslegung des Entwurfs der Haushaltssatzung der Stadt Brakel für das Haushaltsjahr 2023

Der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Brakel für das Haushaltsjahr 2023 mit ihren Anlagen ist dem Rat der Stadt zugeleitet worden.
Der Entwurf liegt gemäß § 80 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, während der Dauer des Beratungsverfahrens öffentlich aus. An Werktagen von Montag bis einschließlich Donnerstag kann der Entwurf der Haushaltssatzung mit Anlagen im Rathaus, Zimmer 13, von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, am Freitag, von 8.30 bis 12.30 Uhr, eingesehen werden.
Gegen den Entwurf der Haushaltssatzung und ihre Anlagen können Einwohner oder Abgabepflichtige

in der Zeit vom 30.01.2023 bis 17.02.2023

Einwendungen schriftlich oder zur Niederschrift beim Bürgermeister (Fachbereich Zentrale Dienste, Finanzen) in 33034 Brakel, Rathaus, Zimmer 13, erheben. Über diese entscheidet der Rat der Stadt in öffentlicher Sitzung.

Brakel, den 25.01.2023
gezeichnet
Hermann Temme
Bürgermeister

Den Entwurf der Haushaltssatzung finden Sie hier zum Download (bitte Dateigröße beachten).