Einziehung einer öffentlichen Teilfläche in Riesel
Gemäß § 7 des zur Zeit gültigen Straßen- und Wegegesetzes NRW wird hiermit angeordnet, die auf dem nachfolgenden Kartenausschnitt zu erkennende öffentliche Teilfläche im Stadtbezirk Riesel einzuziehen, da dieser Stra-ßenbereich keine Verkehrsbedeutung mehr hat.
Bei der einzuziehenden Teilfläche handelt es sich um die Gemarkung Riesel, Flur 11, Flurstück 348.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Einziehung der v.g. Wegefläche kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Brakel, Rathaus, 33034 Brakel, einzulegen.
Falls die Frist durch das Verschulden eines Beauftragten versäumt werden sollte, so würde dessen Verschulden dem Widerspruchsführer zugeordnet werden.
Brakel, den 08.04.2022
Der Bürgermeister
Hermann Temme