Öffentliche Bekanntmachung: Jagdverpachtung
Die Stadt Brakel verpachtet zum 01.04.2024 auf die Dauer von 9 Jahren das Jagdausübungsrecht in 4 städtischen Eigenjagdbezirken.
Es handelt sich dabei um folgende überwiegende Waldreviere:
- Eigenjagdbezirk „Hembsen“ (Revier E-115)
in einer Größe von 128,42 ha, davon 13,27 ha Feld - Eigenjagdbezirk „Flechtheim“ (Revier-Nr. E-110)
in einer Größe von 198,98 ha,
davon 12,47 ha Feld - Eigenjagdbezirk „Erkeln, Bezirk I, Steinberg“ (Revier-Nr. E-114-1)
in einer Größe von 227,78 ha, davon 44,51 ha Feld - Eigenjagdbezirk „Erkeln, Bezirk II, Vogelsang (Revier-Nr. E-114-2)
in einer Größe von 160,10 ha, davon 1,82 ha Feld, 9,94 ha befriedeter Bezirk
Für die 4 Eigenjagdbezirke sind Mindestgebote pro Hektar vorgegeben, die sich aus den Pachtbedingungen ergeben.
Schriftliche Pachtangebote in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer müssen unter Beifügung der Pachtfähigkeitsbescheinigung bis zum 06.06.2023 um 12:00 Uhr in einem verschlossenen Umschlag mit vollständiger Anschrift des Bieters und der Aufschrift „Jagdverpachtung 2024“ und der Ergänzung der Revierbezeichnung mit „Revier-Nr.“ bei der Stadtverwaltung Brakel, Am Markt 12, 33034 Brakel eingegangen sein.
Über die Verpachtung entscheidet der Rat der Stadt Brakel. Dieser behält sich vor, den Zuschlag unter den Bietern frei zu vergeben und ist weder an Höchstgebote gebunden noch zur Zuschlagserteilung verpflichtet. Die Bieter bleiben bis zur Entscheidung über die Vergabe der Jagd an ihr Angebot gebunden. Über den Grund des Zuschlags oder der Versagung besteht keine Erklärungspflicht.
Der Bieterkreis ist beschränkt auf Jagdscheininhaber, die
- zu Beginn des Pachtverhältnisses nicht bereits über eine anderweitige ständige Jagdmöglichkeit verfügen.
- ihren ständigen Wohnsitz zum Zeitpunkt der Ausschreibung in den Kreisen Höxter oder Paderborn haben.
Die Jagdpachtbedingungen, einschließlich einer Jagdbezirksbeschreibung und einer Revierkarte, können bei der Stadtverwaltung Brakel, Am Markt 12, 33034 Brakel, Zimmer 43, eingesehen oder gegen Einzahlung einer Schutzgebühr von 15,00 Euro angefordert werden (Telefon.: 05272-360 1323 Herr Bröker oder 0151 599 74 440 Herr Gläser)
Brakel, den 04.05.2023
Stadt Brakel
Der Bürgermeister
gezeichnet
Hermann Temme