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Obdachlosenangelegenheiten

Beratung in Obdachlosenangelegenheiten und Einweisung in Obdachlosenunterkünfte bei drohender bzw. eingetretener Obdachlosigkeit

In Zusammenwirken mit dem Ordnungsamt wird versucht, von Obdachlosigkeit bedrohten Hilfesuchenden einen Weg zum Verbleib in der bisherigen Wohnung bzw. Unterbringung u. U. durch ordnungsbehördliche Einweisung zu schaffen.

Gebühren

keine

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

OBG