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Datum: 21.01.2021

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 und Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Bauausschuss der Stadt Brakel hat in seiner Sitzung am 14.03.2018 beschlossen, den im Betreff genannten Bauleitplan aufzustellen. Das Plangebiet liegt im Südwesten der Kernstadt, westlich der Ostwestfalenstraße (B 252) und dort in der nördlichen Verlängerung des vorhandenen und planungsrechtlich abgesicherten Industriegebiets (siehe nachstehenden Übersichtsplan).

Die Vorentwurfsplanung wird vom

01. bis 19. Februar 2021 einschließlich

bei der Stadtverwaltung Brakel, Rathaus, Am Markt 12, ausgelegt bei gleichzeitiger Möglichkeit von Rückäußerungen und Erörterungen nach vorheriger telefonischer oder elektronischer Anmeldung zu den allgemeinen Dienststunden (Tel. 05272 / 360-1301, Herrn B. Bohnenberg; E-Mail: b.bohnenberg@brakel.de).

Es wird damit entsprechend der Vorschrift des § 3 BauGB der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen öffentlich zu unterrichten, und Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben; die Öffentlichkeit kann sich innerhalb der Frist zur Planung äußern.

Bekanntmachungsanordnung:

Der vorstehend aufgeführte Beschluss des Bauausschusses der Stadt Brakel wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht.

Brakel, den 13.01.2021

Hermann Temme, Bürgermeister der Stadt Brakel