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An- und Ummeldung bei der Meldebehörde

Bei Zuzug oder Umzug in Brakel sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen beim Bürgerbüro der Stadt Brakel an- oder umzumelden.

Haben Sie mehrere Wohnungen in Deutschland, so ist die vorwiegend genutzte Wohnung die Hauptwohnung, jede weitere eine Nebenwohnung. Die An- oder Ummeldung ist mit allen u.a. Unterlagen nach Möglichkeit persönlich abzugeben.

Benötigte Unterlagen

Für die Anmeldung benötigen Sie:

  • den Personalausweis und/oder Reisepass
  • bei Kindern den Kinderausweis oder die Geburtsurkunde
  • bei Familien das Familienstammbuch
  • die Wohnungsgeberbescheinigung
  • Vollmacht bei Verhinderungsfällen

Gebühren

Die An- und Ummeldung ist gebührenfrei.

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

§§ 17 und 21 Bundesmeldegesetz (BMG)