Inhalt

Bestattungskosten

Bestattungskosten

Bei verstorbenen Hilfeempfängern ist der Träger der Sozialhilfe für Anträge auf Bestattungskosten zuständig, der bis zum Tode Sozialhlfe gewährte, ansonsten das Sozialamtes des Sterbeortes. Die erforderlichen Kosten einer Bestattung können u.U. aus Sozialhilfemitteln übernommen werden; nähere Einzelheiten teilt das Sozialamt mit.