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Bekleidungserstausstattung

Grundsätzlich können im Rahmen der Sozialhilfegewährung Leistungen für die Erstausstattung für Bekleidung einschließlich bei Schwangerschaft und Geburt gewährt werden.

Voraussetzung

Der Antragsteller ist hier gemeldet und/oder hält sich hier auf und erfüllt die einkommens-, vermögens- und sonstigen Voraussetzungen für eine Hilfegewährung.