Inhalt

Einziehung einer Wegefläche (Flur 3, Flurstück 2)

Der Rat der Stadt Brakel hat in seiner Sitzung vom 23.06.2020 die Einziehung der vorgenannten Separationsfläche beschlossen. Diese Fläche ist im Verzeichnis der Wege und Gräben als Anlage zu § 12 der Separationssache von Brakel wie folgt eingetragen:

 

Lfd. Nr. 30: Weg zur fiscalischen Steingrube hinter aufm Sepker Berge (1,5 Ruthen (5,65 m) breit und 8 Ruthen (30,1 m) lang.

Die Fläche erfüllt heute nicht mehr die Funktion als Separationsinteressentenvermögen. Sie wird eingezogen und den aktuellen Gegebenheiten angepasst.

 

Die notwendig werdende Änderung des Rezesses in der Separationssache von Brakel wird hiermit bekannt gemacht. Begründete Einwendungen können innerhalb eines Monats vom Tage der Bekanntmachung ab schriftlich oder mündlich im Rathaus, Am Markt 12, 33034 Brakel, eingelegt werden. Die Akten liegen im Zimmer 34 zur Einsichtnahme aus und können nach vorheriger telefonischer oder elektronischer Anmeldung und Terminabstimmung zu den allgemeinen Dienststunden (Tel. 05272 / 360-1302, Frau Potthast; E-Mail: v.potthast@brakel.de) eingesehen werden.

Brakel, den 02.07.2020,

Hermann Temme

Bürgermeister