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Sozialhilfe

Das Amt "Finanzielle Hilfen" ist nach der Delegationssatzung des Kreises Höxter für weite Teile der Leistungsgewährung nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch -Sozialhilfe- (SGB XII) zuständig.

Bestandteile der Sozialhilfe

Im Wesentlichen handelt es sich um:
  • Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Hilfe zur Pflege
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit
  • Einmalige Hilfen
  • Hilfen in besonderen und anderen Lebenslagen (z.B. Bestattungskosten)

Gebühren

keine

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch -Sozialhilfe- (SGB XII)