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Datum: 14.05.2021

Innenstadt soll zukunftsfähig bleiben

„Wir müssen weiterhin daran arbeiten, dass unsere Innenstadt zukunftsfähig bleibt“, sagt Bürgermeister Hermann Temme. Nur wenn das Angebot attraktiv und die Stadt vital seien, könne die Aufenthaltsqualität gesteigert und das Stadtbild weiter aufgewertet werden. Deshalb unterstützt die Stadt Brakel ab sofort zur Belebung der Innenstadt die Eigentümer von leerstehenden Immobilien bei der Etablierung von neuen Nutzungen. Möglich ist dies durch das „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in NRW des Ministeriums für Heimat, kommunales, Bau und Gleichstellung NRW“. „Hierfür stehen Fördergelder für die vorübergehende Anmietung leerstehender Ladenlokale von bis zu zwei Jahren durch die Stadt Brakel bereit“, erklärt Alexander Kleinschmidt von der Stadt Brakel.

Das Förderprogramm läuft bis zum Ende des Jahres 2023. Gefördert werden kann die Anmietung von Ladenlokalen bis zu einer Fläche von 300 Quadratmetern im Programmgebiet des zentralen Versorgungsbereiches.

Fördergelder schaffen attraktiven Anreiz

„Durch die Fördergelder kann die Miete für zukünftige Nutzer so stark reduziert werden, dass ein attraktiver Anreiz geschaffen werden kann. Eine Neugründung wird somit beispielsweise erheblich erleichtert“, sagt Peter Frischemeier, allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters. „Wichtig ist uns zwar in erster Linie die Qualität der Weitervermietung“, so Frischemeier weiter. Bei der neuen Nutzung von Ladenlokalen seien den Ideen jedoch keine Grenzen gesetzt. Vom klassischen Einzelhandel über Dienstleistungen und Gastronomie bis hin zu kulturellen oder sozialen Nutzungen sei alles möglich.

Das Programm funktioniert folgendermaßen: sobald ein tragfähiges Nutzungsinteresse für ein Ladenlokal vorhanden ist, kann ein gemeinsamer Mietvertrag geschlossen werden. Im Rahmen dieses Mietvertrages erfolgt eine Anmietung durch die Stadt sowie eine Weitervermietung an den neuen Geschäftsbetreiber zu einer vergünstigten Miete. Dieser verminderte Mietpreis kann durch die Förderung für maximal zwei Jahre ermöglicht werden.

Eine Voraussetzung für den Erhalt der Förderung ist, dass der Eigentümer den letzten Mietpreis seines Objektes bei der Anmietung um mindestens 30 Prozent reduziert. Durch die Weitervermietung entstehen dem neuen Geschäftsbetreiber nur 20 Prozent der letzten Altmiete zuzüglich Nebenkosten. Der daraus resultierende Differenzbetrag wird durch das Förderprogramm getragen.

Für die Vermittlung zwischen interessierten Eigentümern und potenziellen Mietern ist bei Bedarf zudem die Unterstützung durch Stadt und beauftragte Immobilienmakler möglich.

Info-Flyer

Weitere Informationen finden Sie in unserem Info-Flyer zum Sofortprogramm Innenstadt NRW: Förderbaustein »Anmietung Leerstände«.