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Datum: 19.01.2022

Neue Finanzsoftware im Einsatz: Bescheide in geändertem Layout

Seit dem 01. Januar 2022 nutzt die Abteilung Finanzen der Stadtverwaltung Brakel eine neue Finanzsoftware, dadurch verändern sich ebenfalls Layout und Aufbau der Bescheide.

Versand der Bescheide erfolgt ab dem 20. Januar 2022

Der Bescheidversand erfolgt ab Donnerstag, 20. Januar 2022. Sollten Sie Fragen zum neuen Aufbau der Bescheide haben, steht Ihnen das Steueramt der Stadt Brakel unter den Rufnummern 05272/360-1125 und -1126 sowie per Mail unter steuern@brakel.de sehr gerne zur Verfügung.

Grundbesitzabgabenbescheid (Grundsteuer, Straßenreinigung, Hundesteuer)

Im oberen Teil des Steuerbescheides wird das veranlagte Objekt sowie der Steuerpflichtige ausgewiesen. Der Grundbesitzabgabenbescheid beinhaltet, falls vorhanden, die erhobene Grundsteuer, Straßenreinigungsgebühren und die Hundesteuer. Eine Gesamtsumme aller Forderungen wird unter dem dickgedruckten Begriff „Gesamt“ aufgeführt. Im unteren Bereich der Bescheide befindet sich die Aufteilung der Forderungen auf die jeweiligen Fälligkeitstermine. Je nach Zahlungsart bitten wir Sie, die Forderungen mit Angabe des neuen Kassenzeichens entsprechend zu begleichen. Das neu vergebene Kassenzeichen, welches sich unterhalb des Briefkopfes befindet, ersetzt die bis dato verwendete Objektnummer.

Eine Voransicht des geänderten Layouts für die Steuerbescheide finden Sie hier.

Gebührenbescheid (Wasser-/Abwassergebühren, Niederschlagswassergebühren)

Im oberen Teil des Gebührenbescheides wird das veranlagte Objekt sowie der Steuerpflichtige ausgewiesen. Der Gebührenbescheid beinhaltet, falls vorhanden, die erhobene Niederschlagswassergebühr sowie die Festsetzung und Verbrauchsabrechnung der Wasser-/Abwassergebühren. Unter dem Bereich „Wasser-/Abwassergebühren“ sehen Sie eine Übersicht des abgerechneten Wasser-/Abwasserverbrauches aus 2021. Hier wird Ihnen erstmalig unter „Rechnungsbetrag“ angezeigt, ob es zu einer Erstattung oder einer Nachzahlung der Wasser-/Abwassergebühren 2021 kommt. Ebenso wird in den Erläuterungen im unteren Bereich des Bescheides die Summe der festgesetzten Vorauszahlungen 2022 samt Fälligkeitsterminen ausgewiesen. Eine genauere Auflistung der Gebühren befindet sich auf der nachfolgenden Seite des Bescheides. Je nach Zahlungsart bitten wir Sie, die Forderungen mit Angabe des neuen Kassenzeichens entsprechend zu begleichen. Das neu vergebene Kassenzeichen, welches sich unterhalb des Briefkopfes befindet, ersetzt die bis dato verwendete Objektnummer. Die zweite Seite des Gebührenbescheides startet mit der Auflistung des Verbrauches. Hier werden sowohl die Zählernummer als auch die Zählerstände und der dadurch errechnete Verbrauch ausgewiesen. Bitte beachten Sie, dass Ihr Zählerstand auf den 31.12. des Verbrauchsjahres hochgerechnet wird. Aufgrund des Programmwechsels ist die Zeile „Verbrauch Vorjahr“ in diesem Jahr leider nicht ausgefüllt.Unter der Entgeltermittlung sehen Sie zuerst die Abrechnung des Verbrauches 2021. Dort werden die anfallenden Grundgebühren sowie die Wasser-/Abwassergebühren je nach Verbrauch entsprechend aufgelistet und abgerechnet. Diese Abrechnung wird den bereits gezahlten Vorauszahlungen 2021 gegenübergestellt. Der ausgewiesene Rechnungsbetrag zeigt Ihnen, ob für das Jahr 2021 eine Nachzahlung oder eine Erstattung (-) der Gebühren anfällt. Wir weisen darauf hin, dass Guthaben (-) erstattet werden oder mit offenen Forderungen (Vorauszahlung I. Quartal 2022) verrechnet werden. Sollte uns Ihre aktuelle Bankverbindung zur Erstattung der Gebühren nicht vorliegen, bitten wir Sie, diese der Stadtkasse Brakel mitzuteilen. Die Vorauszahlungen 2022 setzen sich aus Ihrem Wasser-/Abwasserverbrauch 2021 zusammen. Auch hier sehen Sie eine Auflistung der erhobenen Gebühren.

Eine entsprechende Ansicht eines Bescheides über die Wasser- und Abwassergebühren finden Sie hier.

SEPA-Lastschriftmandat

Sollten Sie ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, sind im unteren Bereich „Ihre Bankverbindung“ die Abbuchung der fälligen Zahlungen von Ihrem Konto entsprechend aufgeführt. Sollte keine Bankverbindung hinterlegt sein, bitten wir Sie, die Forderungen, wie im Bescheid aufgelistet, entsprechend an unsere Bankverbindungen (diese finden Sie oben rechts auf dem Bescheid) zu überweisen.

Die Hinweise zur Teilnahme am SEPA-Lastschrifverfahren finden Sie hier.

Das Formular zur Beantragung eines Bankeinzuges (SEPA-Lastschriftmandat) erhalten Sie hier.

Auf der Rückseite des Bescheides finden Sie weitere Hinweise zu der Festsetzung der Steuern und Gebühren sowie die gesetzlich vorgeschriebene Rechtsbehelfsbelehrung.

Weiterhin möchten wir darauf hinweisen, dass es aufgrund der Programmumstellung zu Verzögerungen bei der Bearbeitung der Anfragen im Bereich der Steuern und Abgaben kommen kann. Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis.