Inhalt
Datum: 07.07.2022

LWL-Sozialstiftung: Förderung sozialer Projekte

Die LWL-Sozialstiftung gGmbH unterstützt soziale Projekte in Westfalen-Lippe und leistet durch Fördermaßnahmen einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung der sozialen Landschaft. Die Förderprojekte sollen soziale Impulse geben. Es werden aktuelle Herausforderungen und Ideen aufgegriffen und zukunftsorientierte Lösungen entwickelt, erprobt und etabliert.

Ziele der Stiftung sind ein Mehr an Inklusion, Bildung und Teilhabe, besonders für Personen, die auf Unterstützung angewiesen sind oder temporär Unterstützungsangebote benötigen. So werden Projekte gefördert, die sich an Menschen mit körperlichen, kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen richten, die in ihrer gesellschaftlichen Teilhabe eingeschränkt sind. Auch Projekte für die Erziehung und Bildung von Menschen mit Behinderung sind förderfähig.
Die LWL-Sozialstiftung engagiert sich für Menschen in Westfalen-Lippe gemäß dem Ansatz: "Gutes möglich machen".

Allgemeine Fördergrundsätze

Die LWL-Sozialstiftung gGmbH wurde im Jahr 2020 durch den Landschaftsverband Westfalen-Lippe gegründet und ist seit dem Jahr 2021 als gemeinnützige Fördergesellschaft aktiv tätig. Gefördert werden soziale Aufgaben und Projekte, die nicht zu den Pflichtaufgaben des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe gehören, diese jedoch flankieren und in dessen Wirkungskreis fallen. Die LWL-Sozialstiftung fühlt sich der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet. Die Fördermittel stehen im Gebiet des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe zur Verfügung. Förderfähig sind sowohl Sach- als auch Personalkosten. Die Fördermittel dürfen ausschließlich entsprechend den Satzungsbestimmungen der Gesellschaft, im Rahmen der Bestimmungen des Gemeinnützigkeitsrechts sowie dem Antrag und der Förderzusage entsprechend verwendet werden. Sie sind wirtschaftlich und sparsam einzusetzen. Der Förderempfänger ist für die zweckentsprechende, gemeinnützige und wirtschaftliche Mittelverwendung verantwortlich. Zweck der Förderung durch die LWL-Sozialstiftung ist ausdrücklich nicht die Erzielung von Überschüssen durch den Förderungsempfänger oder Projektträger.

Förderungsempfänger und -kriterien

Die LWL-Sozialstiftung konzentriert sich satzungsgemäß auf die Förderung von Projekten anderer steuerbegünstigter Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts. Förderungsfähig sind daher soziale Projekte und Vorhaben von juristischen Personen, deren Sitz sich in Westfalen-Lippe befindet oder die Projekte in Westfalen-Lippe durchführen. Projekte von Einzelpersonen oder von nicht organisatorisch gefestigten Zusammenschlüssen einzelner Personen werden nicht gefördert.

Förderkriterien
Die Förderung der LWL-Sozialstiftung konzentriert sich auf ihre satzungsgemäßen Zwecke:

  1. Die Unterstützung von Personen mit körperlichen, kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen, die in ihrer Teilhabe eingeschränkt sind,
  2. die Förderung der Erziehung und Bildung von Menschen mit Behinderung,
  3. die Förderung des Wohlfahrtswesens,
  4. die Förderung der Jugendhilfe,
  5. Förderungen in den Bereichen des öffentlichen Gesundheitswesens und deröffentlichen Gesundheitspflege vornehmlich auf dem Gebiet der psychiatrischen Erkrankungen sowie
  6. die Förderung von Wissenschaft und Forschung

Antragsdokumente
Für die Förderanträge stellt die LWL-Sozialstiftung unter der Internetadresse www.lwl-sozialstiftung.de folgende Formulare bereit:

  • Projektantrag
  • Kosten- und Finanzierungplan
  • Verwendungsnachweis

Es können nur Förderanträge berücksichtigt werden, die unter Verwendung dieser Dokumente gestellt werden und der LWL-Sozialstiftung vollständig zur jeweiligen Antragsfrist vorliegen.

Nicht förderfähig sind:

  • Investive Kosten und Maßnahmen im größeren Umfang
  • Doppelförderungen ein und desselben Förderzwecks (bei Kombination mit weiteren Fördermittelgebern sind diese gesondert auszuweisen)
Alle umfangreichen Informationen rund um die Förderung durch die LWL-Sozialstiftung finden Sie ebenfalls hier.