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Datum: 13.03.2020

Kindertageseinrichtungen und Schulen geschlossen*UPDATE vom 15.03.2020

Das Landeskabinett NRW hat heute beschlossen, dass Schulen und Kitas ab Montag, 16.März bis zum Ende der Osterferien (Sonntag, 19. April 2020) geschlossen bleiben. Für folgende zu betreuende Kinder ist bis zum 18. März beziehungsweise bis zum 20. März ein Betreuungsangebot sicherzustellen:

Beide Eltern oder ein alleinerziehender Elternteil arbeitet in einem Bereich, der für die Aufrechterhaltung der wichtigen Infrastrukturen notwendig ist und diese Eltern keine Alternativ–Betreuung ihrer Kinder organisieren können.

Arbeitsbereiche

Folgende Arbeitsbereiche gehören beispielsweise dazu:

  • Gesundheitsbereich (Kliniken, Pflege, Unternehmen für Medizinprodukte...)
  • Versorgung (Energie, Wasser, Lebensmittel, Arznei...)
  • Justiz
  • Polizei
  • Feuerwehr
  • Erzieher/innen
  • Lehrer/innen.

Das Land wird bis Freitag, 20. März das weitere Verfahren und eventuell weiterhin bestehende Bedarfe prüfen.

Für alle anderen Kinder besteht kein Anspruch auf Betreuung durch die Einrichtung.

Was dies konkret bedeutet:

In der Zeit vom 16. März bis 20. März ist in jeder Einrichtung ein Notbetrieb sicherzustellen, allerdings nur für Kinder aus dem oben genannten Personenkreis.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Ergänzung vom 14.März 2020:

Wichtige Information zum Betretungsverbot und zur Umsetzung der Kinderbetreuung von Schlüsselpersonen: Das Familienministerium informiert nachfolgend über die Umsetzung des Erlasses zum Betretungsverbot von Kinderbetreuungsangeboten und Betreuung von Kindern von Schlüsselpersonen:

Betroffen hiervon sind Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, heilpädagogische Kindertageseinrichtungen und "Betreuung in besonderen Fällen" (Brückenprojekte).

Ab Montag, den 16. März 2020 bis 19. April 2020, gilt ein Betretungsverbot für Kinder und Eltern in den oben genannten Einrichtungen und in der Kindertagespflege. Oberste Priorität hat nun, dass die Betreuung von Kindern von Schlüsselpersonen, die von dem Betreuungsverbot ausgenommen sind, ab Montag, den 16. März 2020, sichergestellt ist. Weitere Einzelheiten können Sie diesem Schreiben der Landesregierung entnehmen (Stand 14.03.2020).

Den Erlass zum Betretungsverbot finden Sie hier.

Städtische Gemeinschaftsgrundschule:

Die Grundschule ist am Montag, 16. März und Dienstag, 17. März geöffnet. Das Kollegium ist vor Ort. die Eltern entscheiden, ob sie die Kinder schicken oder nicht.

Weitere Informationen finden Sie hier.