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Datum: 22.05.2023

Finanzielle Hilfen für Pellets, Heizöl und Flüssiggas

Mitte Dezember 2022 kündigte die Bundesregierung an, dass private Haushalte aufgrund stark gestiegener Energiekosten eine Härtefallhilfe für sogenannte nicht leitungsgebundene Energieträger erhalten sollen.

Antragstellung kann jetzt über Beantragungsportal erfolgen

Diese Härtefallhilfen sehen vor, dass für den zwischen dem 01.01.2022 und 01.12.2022 getätigten Kauf von Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle bzw. Koks eine anteilige Erstattung erfolgen kann. Achtung: Die Hilfe erfolgt nur auf Antrag und fließt nicht automatisch. Für die Beantragung in NRW steht nun ein entsprechendes Beantragungsportal bereit. Die Antragsfrist läuft bis zum 20.10.2023.

Über den folgenden Link können Sie überprüfen, ob Ihre Aufwendungen erstattungsfähig sind und auch gleich zum Antragsverfahren übergehen:

https://www.heizkostenhilfe.nrw/