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Datum: 19.01.2022

Hallenbad Brakel: Neue Coronaregeln

Nachfolgende Coronaregelungen gelten ab sofort für den Freizeitbereich in Innenräumen, die sich nun auch auf den Besuch des Brakeler Hallenbades auswirken.

Folgendes müssen Sie beachten:

Für den Besuch im Hallenbad Brakel wird ein 2G+ Nachweis (geimpft, genesen, plus getestet) benötigt. Folgende Personen sind in NRW von der Testpflicht ausgenommen:

  • Personen mit Auffrischungsimpfung / Geboosterte (gilt unmittelbar ab Erhalt)
  • Personen mit zwei Impfungen, deren Zweitimpfung mindestens 14 Tage und maximal 90 Tage zurückliegt
  • Genesene, deren Infektion mindestens 28 Tage und maximal 90 Tage zurückliegt
  • Genesene (Nachweis über positiven PCR-Nachweis), die minestens eine zusätzliche Impfung erhalten haben
  • Bei allen genannten Voraussetzungen gilt: Ein Nachweis der Identität durch einen amtlichen Lichtbildausweis ist erforderlich.
  • Kinder bis einschließlich 15 Jahre gelten als immunisiert und benötigen keinen zusätzlichen Testnachweis.
  • Für Jugendliche ab 16 Jahren gilt die 2G-plus-Regelung. Das Alter ist durch ein Ausweisdokument nachzuweisen.
  • Es gilt die Maskenpflicht (FFP2 oder medizinische Maske) ab/bis Umkleidekabinen und zudem im gesamten Gebäude die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern.

    Alle detaillierten Informationen zum Hallenbad Brakel finden Sie ebenfalls hier.