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Datum: 23.09.2022

Vereinsfördermittel Kernstadt: Anträge bis 31.10.2022 stellen

Die Stadt Brakel stellt den ortsansässigen Vereinen, Gruppen oder Organisationen jährlich Fördermittel (Vereinsfördermittel) zur Verfügung. Die Mittel für die Stadtbezirke werden durch die jeweiligen Bezirksausschüsse und die Mittel für die Kernstadt Brakel durch den Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing vergeben.

Die zu verteilenden Mittel für die Kernstadt Brakel betragen im Haushaltsjahr 2022 insgesamt 5.748,13 Euro.

Vorrangige Förderung von Maßnahmen der Jugendarbeit

Gefördert werden entsprechend der Vergaberichtlinien vorrangig Maßnahmen der Jugendarbeit. Neben einer ausführlichen Beschreibung der durchgeführten und förderfähigen Maßnahme sind sachdienliche Unterlagen wie Veranstaltungsprogramm, Teilnehmerlisten und die entsprechenden Ausgabenbelege dem Antrag zwingend beizufügen. Jugendfreizeitmaßnahmen (entscheidend ist hier die Anzahl der Übernachtungen) sollen eine vorrangige Förderung erhalten, weiterhin förderfähig sind die Anschaffung von Sachmitteln für die Jugendarbeit oder beispielsweise soziale und kulturelle Maßnahmen. Eine Doppelförderung (beispielsweise durch Sponsoren oder andere Fördergeber) wird ausgeschlossen und führt zu einer Rückforderung des erhaltenen Förderbetrages. Die Anträge der Vereine müssen mit einer entsprechenden Begründung, einer Kosten- und Finanzierungsübersicht sowie Belegen rechtsverbindlich unterschrieben bis zum 31. Oktober 2022 eingereicht werden, die Verteilung der Mittel erfolgt dann in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing (Termin: 06. Dezember 2022). Bereits geförderte Maßnahmen oder Investitionen werden nicht erneut gefördert.

Die Vereinsfördermittel für die Kernstadt Brakel werden auf Antrag vergeben. Der entsprechende Antrag ist unbedingt fristgerecht (bis spätestens zum 31.10.2022) zu stellen. Die Antragsunterlagen können per Post an die Stadt Brakel, Rathaus, Am Markt 12, 33034 Brakel geschickt werden, hier gilt das Datum des Poststempels als Eingangsdatum. Anträge können zudem per E-Mail gestellt werden, bitte aber auch in diesem Fall unbedingt das unterschriebene Antragsformular nutzen und mit den entsprechenden Belegen an Josef Heger (j.heger@brakel.de) oder Ulrike Nolte (u.nolte@brakel.de) übermitteln.

Es können ausschließlich Anträge der Vereine der Kernstadt Brakel berücksichtigt werden. Für die Anträge aus den Stadtbezirken sind die jeweiligen Bezirksausschüsse zuständig.

Voraussetzung für die Förderung ist, dass

a) die Maßnahme oder Anschaffung der Leistungsfähigkeit des Antragstellers entspricht,
b) andere Zuschussanträge und deren Höhe dem Ausschuss mitgeteilt werden,
c) Jugendliche, für die ein Zuschuss beantragt wird, ihren ständigen Wohnsitz im Einzugsgebiet der Kernstadt Brakel haben.

Ausgeschlossen von der Förderung sind

Maßnahmen, die ausschließlich oder überwiegend beruflichen, parteipolitischen, religiösen oder schulischen Zwecken dienen.

Die Richtlinien der Stadt Brakel zur Vergabe der Vereinsfördermittel für die Kernstadt sowie das Antragsformular zum Ausfüllen finden Sie hier: