Inhalt
Datum: 26.01.2022

Corona: Land NRW passt Test- und Quarantäneverordnung an

Fast 1.000 neue Corona-Fälle innerhalb von sieben Tagen – Tendenz steigend. Auch im Kreis Höxter nehmen die Infektionszahlen rasant zu. Dabei hat sich die Omikron-Variante des Coronavirus durchgesetzt und ist kreisweit dominierend. Das starke Infektionsgeschehen hat auch Auswirkungen auf die Arbeit des Gesundheitsamtes. „Es wird Änderungen im Ablauf der Kontaktnachverfolgung geben“, sagt Dr. Ronald Woltering, Leiter des Gesundheitsamtes des Kreises Höxter. Unter anderem werden sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nur noch im Einzelfall bei Kontaktpersonen melden.

Kontaktnachverfolgung: Gesundheitsamt konzentriert sich auf sensible Einrichtungen

Grundlage für die Änderungen ist die Test- und Quarantäneverordnung, die das Land NRW angepasst hat. So können die bundeseinheitlichen Mindeststandards praxisnah umgesetzt werden. „Die Verordnung setzt mehr auf die Eigenverantwortung der Infizierten. Sie sind dazu verpflichtet, ihre engen Kontaktpersonen, zu denen in den letzten zwei Tage vor der Durchführung des Tests und bis zum Erhalt des Testergebnisses ein enger persönlicher Kontakt bestand, unmittelbar zu informieren.“

Alle wichtigen Infos sind auch auf der Internetseite Protected link des NRW-Gesundheitsministeriums zusammengefasst.

Dr. Ronald Woltering fasst die wesentlichsten Neuerungen zusammen: „Wir werden uns bei unserer Arbeit zukünftig auf die Menschen mit positivem PCR-Testergebnis konzentrieren sowie auf besonders gefährdete und schutzbedürftige Gruppen. Positiv Getestete werden weiterhin angerufen. In dem Gespräch wird nach dem Impfstatus gefragt und ob Krankheitssymptome vorliegen. Die Kontaktpersonennachverfolgung konzentriert sich hingegen nur noch auf besonders sensible Einrichtungen wie Pflegeheime, Kliniken oder Wohnheime der Eingliederungshilfe. Unser Ziel ist, diese vulnerablen Personengruppen weiterhin bestmöglich zu schützen.“

Zudem werden in der Regel keine Quarantäneverfügungen mehr verschickt. Die infizierte Person und ihre Haushaltsmitglieder sind aufgrund der Coronaschutzverordnung des Landes NRW automatisch in Quarantäne. Bei Fragen hilft das Team des Corona-Telefons des Kreises Höxter unter der Nummer 05271 / 965-1111 gern weiter.

Wird eine Corona-Infektion festgestellt, erhält die betroffene Person zusätzlich zum Anruf vom Gesundheitsamt auch eine E-Mail oder SMS. Darin finden sie alle relevanten Informationen zur häuslichen Isolierung sowie zur Quarantäne. „Diese Nachricht können die Infizierten dann an ihre Haushaltsangehörigen und sonstigen Kontaktpersonen weiterleiten“, so Gesundheitsamtsleiter Dr. Woltering.
Personen, die von einer positiv getesteten Person informiert wurden und keine Haushaltsangehörigen sind, sollen sich unabhängig von einer individuellen behördlichen Quarantäneanordnung für zehn Tage nach dem Kontakt bestmöglich absondern, engen Kontakt mit anderen haushaltsfremden Personen insbesondere in Innenräumen und größeren Gruppen vermeiden, möglichst im Homeoffice arbeiten und bei einem unvermeidbaren Kontakt mit anderen Personen die allgemeinen Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen strikt einhalten. Treten Symptome innerhalb der ersten zehn Tage nach dem Kontakt zur infizierten Person auf, sind die Kontaktpersonen aufgefordert, sich umgehend abzusondern und einen Test vornehmen zu lassen.

Für die Geltendmachung von Entschädigungen für ausfallende Löhne ist weiterhin der Landschaftsverband Westfalen-Lippe zuständig. Hierfür genügen der positive Testnachweis des Falls sowie ein Nachweis des (gemeinsamen) Wohnsitzes. Mehr dazu ist auch unter folgendem Link zu erfahren: Protected link