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Datum: 15.07.2022

Bebauungsplan Nr. 6 - neu »Königsfeld Ost« in der Kernstadt Brakel

Bebauungsplan Nr. 6 - neu „Königsfeld Ost“ in der Kernstadt Brakel mit gleichzeitiger Aufhebung der Bebauungspläne Nr. 6, Nr. 6 - 1. Änderung und Nr. 6 - 2. Änderung

Erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. dem Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG)

Der Bauausschuss der Stadt Brakel hat in seiner Sitzung am 17.03.2022 beschlossen, den im Betreff genannten Bauleitplan erneut öffentlich auszulegen.

Der Entwurf dieses Bauleitplans nebst Begründung liegt in der Zeit vom

01. August bis 02. September 2022 einschließlich

bei der Stadtverwaltung Brakel, Rathaus, Am Markt 12, öffentlich aus unter vorheriger telefonischer oder elektronischer Anmeldung und Terminabstimmung zu den allgemeinen Dienststunden (Herrn Bernd Bohnenberg, Tel. 05272 / 360-1301, E-Mail: b.bohnenberg@brakel.de oder Herrn Johannes Groppe, Tel. 05272 / 360-1300, E-Mail: j.groppe@brakel.de). Die Planunterlagen befinden sich in einem separaten Raum, der aus Gründen des Infektionsschutzes und der Vorsorge nur einzeln durch Bürgerinnen und Bürger betreten werden darf.

Neben dem Entwurf des Bauleitplans und seiner Begründung einschließlich des Umweltberichts mit Anlagen nach Anlage 1 zum BauGB mit den aufgrund der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB ermittelten und bewerteten Belangen des Umweltschutzes (und einschließlich der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Brakel) sind im Umweltbericht folgende Arten umweltbezogener Informationen enthalten: Untersuchungen zu den Schutzgütern (Mensch, Arten- und Lebensgemeinschaften mit biologischer Vielfalt, Boden und Fläche, Wasser, Klima und Luft, Landschaftsbild/ Landschaftserleben, Kultur- und sonstige Sachgüter). Weiterhin liegen folgende umweltbezogene In-formationen vor:

- Stellungnahme der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen/ Bezirksstelle für Agrarstruktur Ostwestfalen-Lippe, Brakel, vom 22.05.2019 im Rahmen des Scopings (Vorverfahren) zum Planvorentwurf zu einem nahegelegenen landwirtschaftlichen Betrieb und dessen immissionsschutzrechtliche Berücksichtigung im weiteren Planverfahren;

- Stellungnahme der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen/ Bezirksstelle für Agrarstruktur Ostwestfalen-Lippe, Brakel, vom 23.07.2020 im Rahmen der Behördenbeteiligung zum Planentwurf zu umliegenden landwirtschaftlichen Betrieben und deren genauer immissionsschutz-rechtlicher Berücksichtigung im weiteren Planverfahren;
- Stellungnahme des Kreises Höxter vom 31.07.2020 im Rahmen der Be-hördenbeteiligung zum Planentwurf zum Umweltbericht als Teil der Be-gründung des Bebauungsplans und dessen artenschutzrechtlichen Anforderungen sowie deren Einarbeitung in die textlichen Festsetzungen, zur Deckung des ermittelten Defizits an Ökopunkten durch das Ökokonto der Stadt Brakel sowie zur Umsetzung der beschriebenen Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen.

- Stellungnahme eines im Plangebiet liegenden Entsorgungsbetriebs vom 07.01.2021 im Rahmen der Offenlegung zum Entwurf des Umweltberichts und dem darin vorgesehenen Umgang mit möglichen Zauneidechsenvorkommen im Plangebiet.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Offenlegungsentwurf bei der Stadtverwaltung Brakel abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen der Bebauungsplanung abgegeben werden können. Dies ist die Hereinnahme der Fläche des Flurstücks 255 (Flur 20) als Baufläche in das Plangebiet [ursprünglicher Entwurf: aufzuhebender Plangebietsteil; aktueller, geänderter Entwurf: Industriegebiets-Baufläche (GI)].

Diese Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich auf der Internetseite der Stadt Brakel unter https://www.brakel.de/bauleitplanung verfügbar.

Das Plangebiet liegt im Südwesten der Kernstadt Brakel, südlich der Bahnlinie und östlich der Warburger Straße.

Es ist Teil der Gemarkung Brakel und umfasst in der Flur 20 die Flurstücke 173, 284, 285, 45, 193, 48, 106, 107, 258, 50, 51, 52, 283, 285, 187, 117, 55, 56, 57, 116, 184, 185, 111, 110, 178, 177, 114, 113, 163, 156, 254, 256, 266, 267, 61, 160, 255, 268, 66, 201, 269, 270, 67, 69, 70, 82, 83, 71, 72, 73, in der Flur 50 die Flurstücke 6, 122, 123, 101, 151, 8, 103, 104 tlw. sowie in der Flur 51 die Flurstücke 92, 124, 125, 127, 150, 151, 113, 115, 114, 119, 1, 112, 118, 178, 185, 189, 191, 15, 16, 195, 181, 7, 8, 186, 182, 183, 184, 10, 194, 130, 131, 193, 192, 196, 79, 165, 164, 163, 27, 26, 25, 24, 17, 23, 22, 159, 158, 19 und 20 (siehe nachstehenden Übersichtsplan).

Bekanntmachungsanordnung

Diese Bekanntmachung erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

Brakel, den 07.07.2022

Hermann Temme, Bürgermeister der Stadt Brakel