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29.10.2020

Klärgrubenentleerung

Das Stadtgebiet Brakel ist geprägt von vielen weitläufig, ländlich strukturierten Gebieten, in denen für bebaute Grundstücke kein städtischer Abwasserkanal vorhanden ist bzw. gebaut werden kann. Zur häuslichen Abwasserbeseitigung werden daher an diesen Orten private Abwasserbehandlungsanlagen (Kleinkläranalgen oder abflusslose Gruben) eingesetzt.

In Kleinkläranlagen wird das häusliche Abwasser so gereinigt, dass es anschließend einem Bachlauf oder dem Untergrund (per Versickerung) zugeführt werden kann. Für den Betrieb einer Kleinkläranlage benötigt der Grundstückseigentümer eine wasserrechtliche Erlaubnis sowie eine Genehmigung zum Einleiten in ein Gewässer.

Grundsätzlich erfolgt die Klärschlamm- sowie Schmutzwasserabfuhr einmal jährlich. Auf Antrag kann die Abfuhr bedarfsgerecht erfolgen. Dafür muss ein Wartungsprotokoll einer qualifizierten Fachfirma vorgelegt werden. Ansonsten wird eine Regelentleerung durchgeführt.