Inhalt
12.11.2020

Beratungen zum Energieausweis sind vorgeschrieben

Mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG), das seit 1. November gilt, tritt unter anderem der Energieausweis für Wohngebäude stärker ins Rampenlicht. Die inhaltliche Beschäftigung mit dem Dokument, das den Energiebedarf einer Immobilie beschreibt, wird in einigen Situationen vorgeschrieben. „Wer ein Ein- oder Zweifamilienhaus kauft oder umfassend saniert, muss sich zum Energieausweis beraten lassen“, erklärt Energieberater Werner Tegeler von der Verbraucherzentrale NRW. Einzige Bedingung: Die Beratung ist nur vorgeschrieben, wenn sie kostenlos erhältlich ist. Die Verbraucherzentrale bietet entsprechende Möglichkeiten in der Beratungsstelle Brakel an.