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14.09.2021

Anmeldung der Schulanfänger

Für alle Kinder, die vom 01. Oktober 2015 – 30. September 2016 geboren sind, beginnt die Pflicht zum Schulbesuch der Grundschule am 01. August 2022 (§ 35 Abs.1 Schulgesetz NRW –SchulG-). Die Anmeldung der Schulanfänger ergibt sich aus den §§ 46 Abs.3 und 123 SchulG i.V.m. dem RdErl. zur Überwachung der Schulpflicht vom 04.02.2007 (ABl. NRW.S. 155) und der Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule  den dazu ergangenen zurzeit gültigen Verwaltungsvorschriften –VvzAO-GS, RdErl. vom 23.03.2005 (SGV.NRW.223). Die Eltern sind verpflichtet, ihr schulpflichtig werdendes Kind an der Grundschule anzumelden. Die Anmeldetermine der Städt. Gemeinschaftsgrundschule Brakel sind: