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Umzugskosten

Übernahme von Wohnungsbeschaffungskosten, Mietkautionen, Umzugskosten bei vorheriger Zustimmung des Sozialhilfeträgers

Besonderheiten

  • Der Antragsteller ist in in der Stadt Brakel gemeldet und/oder hält sich (noch) hier auf.
  • Der Antragsteller erfüllt die Voraussetzungen für die Gewährung laufender Hilfe zum Lebensunterhalt.

Wenn das Sozialamt die Umzugskosten für die neue Wohnung übernehmen soll, muß ein sehr wichtiger Grund für den geplanten Umzug gegeben sein. Vor Bewilligung der Umzugskostenbeihilfe erfolgt daher vom Sozialamt eine genaue Prüfung der Notwendigkeit des Umzuges. Die Miete der neuen Wohnung muss angemessen sein (Mietobergrenzen teilt das Sozialamt des neuen Wohnortes mit). Die Übernahme kann nur erfolgen, wenn dem Antrag vor dem Umzug entsprochen wurde.

Insbesondere, wenn die Miete der neuen Wohnung teurer ist als die der alten, ist unbedingt vor Abschluss des Mietvertrages das Sozialamt zu befragen. Genossenschaftsanteile oder Kautionen können nur in angemessener Höhe bewilligt werden; dabei erfolgt die Bewilligung als Darlehen. Maklergebühren können nur in besonders begründeten Ausnahmefällen übernommen werden. Titel: Bearbeitungsfrist: Nach Eingang der Kostenvoranschläge kann in dringenden Fällen sofort entschieden werden; ansonsten ergeht der Bescheid nach ca. 2 - 4 Wochen.