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02.10.2017

Standgeldtarife und Zulassungsregelungen für Jahrmärkte

I. Veranstalter
Die Stadt Brakel ist Veranstalterin der nach § 69 GewO festgesetzten Jahrmärkte
• Frühlingskirmes
• Annentag®
• Nikolausmarkt
Die Frühlingskirmes findet vom Feiertag „Christi Himmelfahrt“ bis zum darauffolgenden Sonntag auf dem oberen Feuerteichparkplatz, der Annentag® um den 1. Augustsonntag vom davorliegenden Freitag bis zum danach folgenden Montag in der Innenstadt und der Nikolausmarkt am 2. Adventswochenende (Donnerstag bis Sonntag) auf dem Marktplatz statt.
Die näheren Angaben ergeben sich aus dem jeweiligen Festsetzungsverfügungen.
Von den Beschickern (Schausteller, ambulante und ortsfeste Händler) wird ein Standgeld (einschl. Werbekostenbeitrag und Wassergeld ohne Stromkosten) nach den nachfolgenden Regelungen erhoben.