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Datum: 17.11.2020

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. dem Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG).

Öffentliche Auslegung vom 30. November 2020 bis 08. Januar 2021 einschließlich

Der Bauausschuss der Stadt Brakel hat in seiner Sitzung am 02.09.2020 be-schlossen, den im Betreff genannten Bauleitplan öffentlich auszulegen.

Der Entwurf dieses Bauleitplans nebst Begründung liegt in der Zeit vom


30. November 2020 bis 08. Januar 2021 einschließlich


bei der Stadtverwaltung Brakel, Rathaus, Am Markt 12, öffentlich aus unter vorheriger telefonischer oder elektronischer Anmeldung und Terminabstim-mung zu den allgemeinen Dienststunden (Tel. 05272 / 360-1301, Herrn Bernd Bohnenberg; E-Mail: b.bohnenberg@brakel.de). Die Planunterlagen befinden sich in einem separaten Raum, der aus Gründen des Infektionsschutzes und der Vorsorge nur einzeln durch Bürgerinnen und Bürger betreten werden darf.

Rückfragen können telefonisch oder elektronisch (Tel. 05272 / 360-1301, Herrn Bernd Bohnenberg; E-Mail: b.bohnenberg@brakel.de) erfolgen.

Neben dem Entwurf des Bauleitplans und seiner Begründung einschließlich des Umweltberichts nach Anlage 1 zum BauGB mit den aufgrund der Umweltprü-fung nach § 2 Abs. 4 BauGB ermittelten und bewerteten Belangen des Umweltschutzes liegen keine umweltbezogenen Informationen vor.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Offenlegungsent-wurf bei der Stadtverwaltung Brakel abgegeben werden. Nicht fristgerecht ab-gegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Es ist ergänzend zu dem Hinweis nach § 3 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB darauf hinzuweisen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfah-ren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausge-schlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzei-tig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Diese Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich auf der Internetseite der Stadt Brakel unter https://www.brakel.de/bauleitplanung verfügbar.

Änderungspunkt ist die Rücknahme gewerblicher Bauflächen und stattdessen die Darstellung als Flächen für die Landwirtschaft in der Kernstadt Brakel.

Das Plangebiet liegt im Südwesten der Kernstadt Brakel, südlich der Bahnlinie und östlich der Warburger Straße zwischen dem Radweg im Süden und dem Wirtschaftsweg „Märschweg“ und dessen Verlängerung in westliche Richtung als Grasweg im Norden (siehe nachstehenden Übersichtsplan).

Übersichtsplan

Bekanntmachungsanordnung

Diese Bekanntmachung erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

Brakel, den 10.11.2020

Hermann Temme, Bürgermeister der Stadt Brakel