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Datum: 02.07.2021

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. dem Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG)

Der Bauausschuss der Stadt Brakel hat in seiner Sitzung am 28.04.2021 beschlossen, den im Betreff genannten Bauleitplan aufzustellen.

Der Entwurf dieses Bauleitplans nebst Begründung liegt in der Zeit vom


12. Juli bis 13. August 2021 einschließlich


bei der Stadtverwaltung Brakel, Rathaus, Am Markt 12, öffentlich aus unter vorheriger telefonischer oder elektronischer Anmeldung und Terminabstim-mung zu den allgemeinen Dienststunden (Herrn Bernd Bohnenberg, Tel. 05272 / 360-1301, E-Mail: b.bohnenberg@brakel.de oder Herrn Johannes Groppe, Tel. 05272 / 360-1300, E-Mail: j.groppe@brakel.de). Die Planunterlagen befinden sich in einem separaten Raum, der aus Gründen des Infektions-schutzes und der Vorsorge nur einzeln durch Bürgerinnen und Bürger betreten werden darf.

Der Bebauungsplan als solcher der Innenentwicklung mit einer hinreichend geringen Grundfläche soll nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren oh-ne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt werden.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Offenlegungsent-wurf bei der Stadtverwaltung Brakel abgegeben werden. Nicht fristgerecht ab-gegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleit-plan unberücksichtigt bleiben.

Diese Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich auf der Internetseite der Stadt Brakel unter https://www.brakel.de/bauleitplanung verfügbar.

Das Plangebiet befindet sich in der Kernstadt Brakel; es handelt sich hierbei um Grundstücke im Bereich Beda-Kleinschmidt-Weg/ Petrus-Legge-Weg.

Es ist Teil der Gemarkung Brakel und umfasst in der Flur 55 die Flurstücke 26, 27, 28 und 29 (siehe nachstehenden Übersichtsplan).

Bekanntmachungsanordnung

Der vorstehend aufgeführte Aufstellungsbeschluss des Bauausschusses der Stadt Brakel wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht.

Die Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung erfolgt gem. § 3 Abs. 2 BauGB.

Brakel, den 30.06.2021

Hermann Temme, Bürgermeister der Stadt Brakel