Inhalt
Datum: 29.05.2020

Veröffentlichung öffentlicher Bekanntmachungen

Aufgrund des § 7 Absatz 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW 1994 S. 666/SGV NW 2023) in der zur Zeit gültigen Fassung hat der Rat der Stadt Brakel am 26.05.2020 mit Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Ratsmitglieder folgende 12. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Brakel beschlossen:

Artikel 1

Der § 13 „Öffentliche Bekanntmachungen“ erhält folgende Fassung:

(1) Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Brakel, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, werden vollzogen durch Bereitstellung im Internet auf der Internetseite www.brakel.de, soweit gesetzlich nicht etwas anderes bestimmt ist. Nachrichtlich wird auf die erfolgte Bereitstellung auf der Homepage der Stadt Brakel mit Angabe der Internetadresse im Lokalteil der Tageszeitungen „Westfalen-Blatt“ und „Neue Westfälische“ hingewiesen.

(2) Ist eine öffentliche Bekanntmachung in der durch Absatz 1 festgelegten Form infolge höherer Gewalt oder sonstiger unabwendbarer Ereignisse nicht möglich, so erfolgt die Bekanntmachung ersatzweise durch Aushang an folgenden Bekanntmachungskästen innerhalb des Stadtgebietes:

Kernstadt
Rathaus, Am Markt (Eingang Westseite)

Stadtbezirk Auenhausen-Frohnhausen-Hampenhausen

Auenhausen
Feuerwehrgerätehaus, Alte Dorfstraße, Auenhausen,

Frohnhausen
Parkplatz, Kreuzung Holzstraße/Bartholomästraße, Frohnhausen,

Hampenhausen
Wartehalle am Feuerteich, Parkstraße, Hampenhausen,

Stadtbezirk Beller
Bushaltestelle, Hembser Straße, Beller,

Stadtbezirk Bellersen
Informationszentrale, Am Rosenplatz, Bellersen,

Stadtbezirk Bökendorf
Wohnhaus Kröger, Dreizehnlindenstraße/Ecke Friedrich-Wilhelm-Weber-Straße, Bökendorf,

Stadtbezirk Erkeln
Gegenüber Ehrendenkmal, Bachstraße, Erkeln,

Stadtbezirk Gehrden
Bürgerhaus, Rathausstraße, Gehrden,

Stadtbezirk Hembsen
Buswartehalle, Kirchstraße, Hembsen,

Stadtbezirk Istrup
Kreuzung Stubelitt / Istruper Straße, Istrup,

Stadtbezirk Rheder
Bushaltehäuschen vor Kirche, Nethetalstraße, Rheder,

Stadtbezirk Riesel
Schulgebäude, Im Aatal, Riesel,

Stadtbezirk Schmechten
Metbrunnenhalle, Bischof-Ferdinand-Straße, Schmechten,

Stadtbezirk Siddessen
Gegenüber Grundstück Dohmann, Zum Tiefental 8, Siddessen.

Ist der Hinderungsgrund entfallen, wird die öffentliche Bekanntmachung nach Abs. 1 unverzüglich nachgeholt.

Artikel 2

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Bekanntmachungsanordnung

Die vorstehende 12. Änderung vom 28.05.2020 zur Hauptsatzung der Stadt Brakel vom 13.12.1999 wird hiermit gemäß § 7 Absatz 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 und der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (Bekanntmachungsverordnung) vom 26.08.1999 (GV. NRW. S. 516) in der jeweils zurzeit gültigen Fassung öffentlich bekannt gemacht.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,

a)   eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeige-verfahren wurde nicht durchgeführt,

b)   die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,

c)   der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet

     oder

d)   der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt Brakel vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

33034 Brakel, 28.05.2020

Hermann Temme, Bürgermeister