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Datum: 19.08.2019

Beschicker für die größte Innenstadtkirmes zwischen Weser und Egge

Bewerben Sie sich für den Annentag 265. ANNENTAG® BRAKEL vom 31.07. bis 03.08.2020

Größte Innenstadtkirmes zwischen Weser und Egge mit rund 350.000 Besuchern

- montags traditioneller Vieh- und Krammarkt
- Große Fest- und Showzelte
- Sonderbusse/-bahnen

Bewerbungen (schriftlich oder per eMail) mit vollständigen Unterlagen (persönliche Inhaberanschrift einschließlich Mobilfunkrufnummer, Grundrisszeichnung einschließlich aller spielfertigen Maße, Warenangebot, neues Farbfoto, Stromanschluss) erbeten bis

15. Oktober 2019.

Die Zusagen werden voraussichtlich wie folgt schriftlich erteilt:

Fahr- und Schaugeschäfte, Ausschank, Festzelte: bis 31. Januar 2020

übrige Reihengeschäfte: bis 28. Februar 2020

Zudem suchen wir für die 7. Annentags-Gourmet Meile gehobene Gastronomie und Verkaufsstände.

Folgende Bewerbungen werden für die Gourmet-Meile nicht berücksichtigt:

  • Asia Imbiss
  • Fisch Imbiss (ausser Flammlachs)
  • Hot Dog- und Hamburger-Imbiss
  • Champignons und Blumenkohl
  • Bratwurst-Imbiss
  • Reibekuchen-Imbiss
  • Pizza-Imbiss
  • Gyros- sowie Döner-Imbiss

Vor den oben genannten Terminen werden Auskünfte über Zulassungen, Ablehnungen oder Platzierungen aus Gründen der Gleichbehandlung nicht erteilt.

Mündliche Absprachen sind nicht verbindlich. Es kann ein Eigentumsnachweis gefordert werden. Persönliche Vorstellung nur nach Aufforderung und Terminvereinbarung.

Der derzeit gültige Standgeldtarif kann auf Wunsch per Post zugesandt werden.

Ausgeschlossen werden: Verspätet eingehende Bewerbungen (es gilt der Eingangsstempel der Stadtverwaltung), nicht komplette Bewerbungen sowie Bewerber, die in der Vergangenheit ihren Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nachgekommen sind (Ausnahme: genehmigte Stundungen). Bewerbungen begründen keinen Rechtsanspruch auf Zulassung oder einen bestimmten Platz. Bewerbungsunterlagen werden aus Gründen der Beweissicherung nicht zurückgegeben. Bewerbungen per eMail dürfen nur zulässige Anhänge enthalten.


Standgeld

Die Veranstaltung "Annentag" wird nach den Vorschriften der Gewerbeordnung als Jahrmarkt festgesetzt und von der Stadt Brakel betrieben. Auch die Zulassungen und Absagen richten sich nach diesen Vorschriften sowie ergänzend nach unseren nachfolgenden Bestimmungen im Standgeldtarif (Ziff. II bis IX). Jeder Teilnehmer am Markt hat nach Abschluss eines Standvertrages der Stadt Brakel ein sogenanntes "Standgeld" zu zahlen, das sich nach dem in der Randbox stehenden "Standgeldtarif" richtet.